Im Zusammenhang mit der Pandemie hat das Finanzministerium im Bundesrat und im Finanzausschuss des Bundesrates daran mitgewirkt, zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen schnell und unkompliziert umzusetzen, um auf die Krise zu reagieren. So kann den Bürgerinnen und Bürgern und unseren Unternehmen die notwendige Unterstützung gewährleistet werden.
Mit Regelungen zur Unterstützung von Kleinunternehmern und Soloselbständigen, einem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für größere Unternehmen, mit erleichtertem Kindergeldzugang, mit erweiterten Kündigungsschutzregelungen für Mieterinnen und Mieter, mit der befristeten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und der Unterstützung von Krankenhäusern für die Bereitstellung von Intensiv- und Beatmungskapazitäten konnten von Bund und Ländern bereits Ende März 2020 wesentliche Unterstützungsangebote bereitgestellt werden.
Mit dem sogenannten Corona-Steuerhilfegesetz wurde das größte Paket steuerlicher Hilfen in der Geschichte der Bundesrepublik geschnürt. Einen Überblick über die steuerlichen Hilfen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es hier.
Weitere Unterstützungsleistungen wurden mit dem zweiten Nachtragshaushalt des Bundes zur Finanzierung der Maßnahmen des Konjunkturpaketes und mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt. Unter anderem gehört der Kinderbonus von 300 Euro je Kind dazu, außerdem die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, verbesserte Abschreibungs- und Verlustverrechnungsmöglichkeiten für Unternehmen sowie die Erhöhung der Forschungszulage für Unternehmen. Das Finanzministerium hat sich im Finanzausschuss des Bundesrats erneut für die Anhebung der Grenze für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter eingesetzt, um den Unternehmen auch durch Bürokratieentlastung weitere Investitionsanreize zu eröffnen. In der Länderkammer bekam der Vorstoß eine Mehrheit. Die Forderung wurde allerdings von der Großen Koalition auf Bundesebene nicht aufgegriffen.
Bestandteil der Maßnahmen des Konjunkturpakets ist auch die Anpassung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes mit dem Ziel einer stärkeren Ausrichtung der Steuer an CO2-Emissionen (Umsetzung im Rahmen des Entwurfes eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes).
Bestandteil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets ist außerdem eine finanzielle Entlastung der Kommunen. Diese Bundesmittel sind Bestandteil des kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt, den die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände geschlossen haben. Insgesamt hat der Pakt ein Volumen von rund 4,27 Milliarden Euro für Gemeinden, Städte und Kreise in Baden-Württemberg.
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