Häuslebauer kommen wieder leichter an Kredite und kleinere und mittlere Banken werden gestärkt: Regeln für Banken wirken sich oft direkt auf die Verbraucherinnen und Verbraucher aus.
Wir haben uns erfolgreich für Erleichterungen bei der Kreditvergabe für Häuslebauer und Menschen, die Wohnungen kaufen oder sanieren, eingesetzt (Bundesrats-Initiative der Länder Baden-Württemberg und Hessen vom 06. Oktober 2016). Dies war dringend nötig, da die nationale Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie teilweise über die europarechtlichen Vorgaben hinausgegangen war. Bei Renovierung, Kauf und Bau von Wohnimmobilien war es vor allem für junge Familien, ältere Menschen und Selbstständige mit schwankendem Einkommen nahezu unmöglich geworden, einen Kredit zu erhalten. Die Änderungen, die Baden-Württemberg mit Unterstützung von Hessen und später Bayern eingebracht hatte, wurden von der Bundesregierung weitgehend aufgegriffen und ergänzt, Bundestag und Bundesrat haben die erforderlichen Nachbesserungen beschlossen. Seitdem ist bei der Kreditvergabe für Wohnimmobilien wieder ein Aufwärtstrend zu beobachten.
Wir haben uns auf europäischer Ebene und im Bundesrat dafür stark gemacht, dass der durch die Bankenregulierung verursachte Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Leistungsfähigkeit der betroffenen Banken steht. So wichtig es nach der Finanzkrise war, eine effektive Regulierung der Finanzmärkte zu schaffen, so wenig darf dies darüber hinwegtäuschen, dass viele Regelungen kleine und mittlere Institute, insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken, überdurchschnittlich stark belasten. Zur Stärkung der regionalen Wirtschaft haben wir uns deshalb konsequent und erfolgreich für eine Vereinfachung der Regulierung eingesetzt und Entlastungen für kleinere und mittlere Banken erreicht.
Mit der Bundesrats-Initiative „Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern – mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft“ setzen wir uns dafür ein, kleine und mittlere Banken weiter zu entlasten und die Bedingungen für die Finanzierung in der Realwirtschaft zu verbessern (Bundesratsplenum am 20. Dezember 2019).
Wir setzen uns auf europäischer Ebene und im Bundesrat dafür ein, dass das Finanzsystem nachhaltig ausgestaltet wird. Dafür ist es dringend erforderlich, einheitliche Definitionen, Kriterien und Standards zur Bestimmung nachhaltiger Finanzierung zu schaffen. Denn erst auf dieser Grundlage können Anlegerinnen und Anleger erkennen, welche Finanzprodukte tatsächlich nachhaltig sind. Gemeinsam mit Hessen, Schleswig-Holstein und Bremen haben wir entsprechende Anträge erfolgreich durch das Bundesratsverfahren gebracht.
Beispielsweise findet sich in der Taxonomie-Verordnung der EU-Kommission vom Juni 2020, die regeln soll, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig zu verstehen sind, nun die von uns gemeinsam mit Hessen und Schleswig-Holstein geforderte Abstufung beim Begriff der "ökologischen Nachhaltigkeit", um etwa Unternehmen im Transformationsprozess – wie die EnBW – berücksichtigen zu können.
Zuletzt wurde die Thematik auf Initiative von Baden-Württemberg in der Konferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister am 18.06.2020 beraten und mit den Stimmen aller Länder ein Beschluss gefasst, der die Notwendigkeit eines nachhaltigen Finanzsystems für die ökologische Transformation hin zu einer CO2-neutralen Wirtschaftsweise unterstreicht.
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