Die Kommunen haben eigene Steuereinnahmen: Hierzu gehören die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (zum Beispiel Hundesteuer) sowie einige kommunale Sonderabgaben (zum Beispiel Kurtaxe, Fremdenverkehrsbeiträge). Die Höhe der eigenen Steuereinnahmen können die Kommunen unmittelbar selbst beeinflussen, insbesondere durch die Festsetzung von Hebesätzen bei der Grund- und Gewerbesteuer. Des Weiteren erheben die Kommunen für ihre Leistungen Gebühren.
Auch am Aufkommen der Einkommen- und Umsatzsteuer sind die Gemeinden beteiligt.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beträgt 15 Prozent des im Land erzielten Steueraufkommens und 12 Prozent des Aufkommens aus der Abgeltungsteuer. Auf die einzelnen Gemeinden wird dieser Anteil nach den Einkommensteuerleistungen der Einwohnerinnen und Einwohner verteilt.
Die Beteiligung an der Umsatzsteuer gibt es seit 1998, als die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft und die daraus wegfallenden Einnahmen ersetzt wurden. 2,2 Prozent des Umsatzsteuer-Gesamtvolumens gehen seitdem an die Gemeinden. Dieser Prozentsatz wird durch Festbeträge für Aufgabenwahrnehmungen ergänzt. Die Aufteilung auf die Gemeinden erfolgt nach einem Verteilschlüssel, der das Gewerbesteueraufkommen, die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die sozialversicherungspflichtigen Löhne und Gehälter berücksichtigt.
Zuweisungen über den kommunalen Finanzausgleich sind eine weitere wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Rund drei Viertel der Finanzzuweisungen werden dabei nach pauschalen Maßstäben verteilt.
Wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden aus dem Finanzausgleich sind die sogenannten Schlüsselzuweisungen. Mit diesen verfolgt das Land zwei wichtige Ziele: Der Gesamtheit der Gemeinden sollen zusätzliche Einnahmen verschafft und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden ausgeglichen werden. Der kommunale Finanzausgleich hat also eine „vertikale“ und eine „horizontale“ Dimension. Die Schlüsselzuweisungen erhalten die Gemeinden als Ersatz für fehlende eigene Steuereinnahmen. Finanziell schwächere Gemeinden werden dabei stärker unterstützt.
Dies gilt entsprechend für die Landkreise. Auch sie erhalten zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs Schlüsselzuweisungen, mit denen gleichzeitig ein Steuerkraftausgleich zwischen den Landkreisen vorgenommen wird.
Neben den Schlüsselzuweisungen erhalten Gemeinden und Landkreise Zuweisungen im Rahmen von Sonderlastenausgleichen, unter anderem für die Schulkosten und die Finanzierung der Kinderbetreuung. Für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden Mittel im Rahmen des Verkehrslastenverbunds zur Verfügung gestellt.
Die Finanzausgleichsumlage ist ein wesentliches Element des horizontalen Finanzausgleichs zwischen den Kommunen. Sie wird vom Land steuerkraftabhängig erhoben und den Gemeinden und Kreisen in Form von Finanzzuweisungen größtenteils wieder zurückgegeben. Finanzschwächere Kommunen werden begünstigt, indem sie höhere Zuweisungen erhalten und eine geringere Umlage zahlen müssen.
Die bundesrechtlich geregelte Gewerbesteuerumlage wurde mit der Gemeindefinanzreform 1969 eingeführt. Bund und Land sind damit am Aufkommen der Gewerbesteuer in den Gemeinden beteiligt. Im Gegenzug erhalten die Gemeinden einen Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer. Dieser Steuertausch stärkt die Kommunen erheblich in ihrer Finanzkraft.
Mit dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) unterstützt das Land die Kommunen unter anderem beim Bau von Schul- und Krankenhäusern, bei Sanierungsmaßnahmen oder Kläranlagen und Hochwasserschutzmaßnahmen.
Der Umfang des Fonds ist im Finanzausgleichsgesetz festgelegt. In Baden-Württemberg werden im Jahr 2020 1.108 Millionen Euro und ab dem Jahr 2021 1.115 Millionen Euro verteilt. Die Mittel werden auf der Grundlage von Förderrichtlinien zur Verfügung gestellt, die vom jeweiligen Fachministerium nach Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden, dem Innenministerium und dem Ministerium für Finanzen erlassen werden.
Aus den Mitteln des Finanzausgleichs erhalten die Gemeinden auch die Kommunale Investitionspauschale (KIP), die allerdings nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden ist, sondern die Investitionsfähigkeit allgemein verbessern soll. Jeder Gemeinde wird ein Anteil an dieser Pauschale zugewiesen, die sich im Jahr 2020 auf voraussichtlich rund eine Milliarde Euro beläuft.
Leistungsschwache Gemeinden bis zu einer bestimmten Größe profitieren darüber hinaus vom Ausgleichstock, der fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzt. Über die Verteilung der Mittel entscheiden Ausschüsse, die bei den Regierungspräsidien eingerichtet und mehrheitlich mit kommunalen Vertretern besetzt sind.
Außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs im engeren Sinne erhalten die Gemeinden vom Land weitere Investitionszuweisungen, laufende Zuweisungen und Kostenerstattungen. Große und landespolitisch bedeutsame Posten sind beispielsweise:
- Zuweisungen für Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und an allgemeinbildenden Ganztagschulen,
- laufende Zuschüsse zur Förderung der Jugendmusik und für Volkshochschulen und Volksbildungswerke
- Zuweisungen zur Förderung des ÖPNV
- Erstattung der Kosten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Kontingentflüchtlinge
- Erstattung der Kosten für die Unterhaltung von Straßen
Diese Zuweisungen eignen sich wegen des speziellen Förderungszwecks oder der Zusammensetzung der Empfängerinnen und Empfänger nicht dazu, nach den pauschalen Schlüsseln des kommunalen Finanzausgleichs verteilt zu werden.
Die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sind im Wesentlichen im Finanzausgleichsgesetz (FAG) geregelt. Also etwa, an welchen Steuereinnahmen des Landes die Kommunen in welchem Umfang beteiligt werden und wie diese Mittel unter den 1.101 Gemeinden und 35 Landkreisen in Baden-Württemberg verteilt werden.
Die Einnahmen der Kommunen im Jahr 2019
Von insgesamt rund 16,8 Milliarden Euro an Steuereinnahmen im Jahr 2019 erzielten die Gemeinden 6,6 Milliarden Euro aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der Gewerbesteuerumlage) und 1,8 Milliarden Euro aus der Grundsteuer.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beträgt 15 Prozent des im Land erzielten Steueraufkommens und 12 Prozent des Aufkommens aus der Abgeltungsteuer: Dieser lag 2019 bei rund 6,9 Milliarden Euro. Auf die einzelnen Gemeinden wird dieser Anteil nach den Einkommensteuerleistungen der Einwohnerinnen und Einwohner verteilt.
Insgesamt flossen über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2019 rund 1,15 Milliarden Euro nach Baden-Württemberg.,Bezogen auf das Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer im Jahr 2019 ergibt sich ein bundesweiter Gemeindeanteil von 3,39 %.
Von voraussichtlich rund 18,2 Milliarden Euro im Jahr 2020, die das Land Baden-Württemberg an die Kommunen verteilt, stammen rund 13,5 Milliarden Euro aus Mitteln des Landes. Rund 4,7 Milliarden Euro werden, abhängig von der jeweiligen Steuerkraft, als Finanzausgleichsumlage von den Kommunen erhoben.
In den Zuweisungen ist auch die 68-Prozent-Beteiligung des Landes an den Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung enthalten. Alleine hierfür belaufen sich die Zuweisungen im Jahr 2020 auf voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro.
Die Ausgaben der Kommunen im Jahr 2019
Den Einnahmen stehen die Ausgaben gegenüber. Die Kommunen des Landes Baden-Württemberg verbuchten im Jahr 2019 Ausgaben von rund 41 Milliarden Euro. Der größte Teil entfällt auf die soziale Sicherung. Darunter sind Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Kindergärten und Kinderkrippen, Jugendhilfe oder Sozialhilfe zusammengefasst.
Weitere wichtige Ausgabenblöcke sind die öffentlichen Einrichtungen (zum Beispiel Abwasser, Abfall, öffentlicher Personennahverkehr, Friedhöfe, Stadthallen), das Bau- und Wohnungswesen oder die sonstigen Bereiche wie Feuerwehr, Krankenhäuser und Erholungseinrichtungen. Die tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben sind abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und variieren von Gemeinde zu Gemeinde.
Ausführliche Informationen über die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen finden Sie in der Broschüre Die Kommunen und ihre Einnahmen (PDF).
Miteinander ist in der Pandemie besonders wichtig
Die Corona-Pandemie wirkt sich erheblich auf die finanzielle Situation von Bund, Ländern und Kommunen aus. So fallen die Steuereinnahmen des Landes 2020 laut der Steuerschätzung aus dem November voraussichtlich um rund 3,0 Milliarden Euro niedriger aus als noch in der Steuerschätzung vom Oktober 2019 - und damit vor der Pandemie - angenommen. Für 2021 wird ein Rückgang um etwa 1,9 Milliarden Euro gegenüber der Herbst-Steuerschätzung 2019 prognostiziert.
Nach der außerordentlichen Steuerschätzung vom September 2020 mussten die Kommunen 2020 mit 3,3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen rechnen als im Herbst 2019 angenommen. 2021 könnten die Steuereinnahmen der Schätzung zufolge um 2,2 Milliarden Euro zurückgehen. Hinzu kommen Ausfälle bei Gebühren und Beiträgen sowie zusätzlich notwendige Ausgaben.
Angesichts dieser Prognosen haben die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände im Sommer 2020 einen kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt historischen Ausmaßes beschlossen, der mit dem Zweiten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2020/2021 über eine weitere Kreditaufnahme finanziert wird. Insgesamt werden mit dem kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt unter Einbezug der Mittel für die Gewerbesteuerkompensation und die Stärkung des kommunalen Finanzausgleichs mit rund 4,27 Milliarden Euro die corona-bedingten Einnahmerückgänge und Mehraufwendungen im Jahr 2020 weitgehend kompensiert, Zuweisungen erhöht und wichtige öffentliche Aufgaben der Kommunen unterstützt. Mit gut 1,39 Milliarden Euro beteiligt sich dabei der Bund, 2,88 Milliarden Euro davon trägt das Land.
In die November-Steuerschätzung 2020 war der kommunale Stabilitäts- und Zukunftspakt einbezogen. Damit ergab sich gegenüber der letzten Schätzung vor der Krise, unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerkompensationsmittel in Höhe von rund 1,88 Milliarden Euro, für Kreise, Städte und Gemeinden für 2020 ein leichtes Plus von 34 Millionen Euro. 2021 müssen die Kommunen mit einem Minus von 2,3 Milliarden Euro im Vergleich zur Herbst-Steuerschätzung 2019 rechnen.