Steuerschätzung

1,48 Milliarden Euro mehr Steuern für Baden-Württemberg

Die Steuereinnahmen entwickeln sich für Baden-Württemberg weiter positiv. Nach der November-Steuerschätzung liegen die Steuereinnahmen in den Jahren 2018 und 2019 um insgesamt rund 1,48* Milliarden Euro höher als im Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2018/2019 veranschlagt. So fließen nach der Prognose 2018 701** Millionen Euro mehr in die Landeskasse als im Entwurf des Haushalts angesetzt, 2019 sollen es 777*** Millionen Euro zusätzlich sein. Für das laufende Jahr berechneten die Steuerschätzer ein Plus von 1,06 Milliarden Euro im Vergleich zum Haushalt 2017.

„Unsere Wirtschaft brummt, die Auftragsbücher sind voll, viele Menschen haben Arbeit, damit steigen auch die Steuereinnahmen“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann am Montag (13. November 2017). „Das ist eine tolle Entwicklung. Wir dürfen uns aber nicht blenden lassen: Wir nutzen die guten Zeiten und machen den Haushalt wetterfest.“ So würden die guten Steuereinnahmen für die Tilgung von Kreditmarktschulden in Höhe von 500 Millionen Euro genutzt. Die Ministerin wies darauf hin, dass im Regierungsentwurf des Haushalts 2018/2019 bereits 120 Millionen Euro als Sonderzuführung zum Fonds für die Versorgungsausgaben der Beamtinnen und Beamten eingeplant seien. Zudem stünden laut Regierungsentwurf 1,25 Milliarden Euro für den Abbau des Sanierungsstaus an landeseigenen Gebäuden, Straßen und Brücken bereit.

Die Finanzministerin betonte, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen nach der November-Steuerschätzung größtenteils benötigt würden, um die Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 einhalten zu können. Mit knapp einer Milliarde Euro sollen in den kommenden beiden Jahren vor allem sogenannte Einnahmereste aus Nettokreditermächtigungen abgelöst werden.
Diese Einnahmereste aus Nettokreditermächtigungen haben sich über Jahrzehnte hinweg aufsummiert. Denn es war gängige Praxis, noch zu leistende Ausgaben aus Vorjahren teilweise über Ermächtigungen zu decken, mit denen neue Schulden aufgenommen werden konnten. Fielen die Ausgaben später an oder die Steuereinnahmen höher aus als geplant, wurden die Kreditermächtigungen als Einnahmereste ins folgende Jahr übertragen. Aktuell liegen die Einnahmereste bei rund 1,54 Milliarden Euro. Im Jahr 1980 waren es noch rund 780 Millionen Euro, 1992 etwa 1,28 Milliarden Euro, 2011 dann 1,54 Milliarden Euro.

„Mit der Schuldenbremse ist Schluss mit einer Haushaltspolitik auf Pump“, stellte Sitzmann fest. „Auch die Übertragung von Nettokreditermächtigungen darf es dann nicht mehr geben. Deshalb müssen wir bis 2020 gut 1,5 Milliarden Euro bereitstellen, um allen unseren Verpflichtungen ohne neue Schulden heute und in Zukunft nachkommen zu können.“ Die Ministerin wies darauf hin, dass das Land andernfalls von den Ermächtigungen Gebrauch machen und etwa 1,5 Milliarden Euro neuer Schulden aufnehmen müsste. „Das ist für mich keine Alternative. Ziel unserer Haushaltspolitik ist es, dass auch unsere Kinder, Enkelkinder, Nichten und Neffen noch Gestaltungsspielräume haben.“

Die November-Steuerschätzung geht nicht nur für das Land, sondern auch für die Kommunen in Baden-Württemberg von zusätzlichen Steuereinnahmen aus. Im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung ergeben sich für die Kreise, Städte und Gemeinden 2017 Nettosteuermehreinnahmen in Höhe von rund 400 Millionen Euro. Im Jahr 2018 ist mit einem Plus von 420 Millionen Euro und 2019 von 490 Millionen Euro auszugehen.

Darüber hinaus kommen den Kommunen die gestiegenen Steuereinnahmen beim kommunalen Sanierungsfonds zugute, den das Land für sie bereitstellt. Nach der November-Steuerschätzung stehen in den Jahren 2018 und 2019 darin insgesamt 381 Millionen Euro zur Verfügung. Im Entwurf des Landeshaushalts 2018/2019 waren noch 244 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2017 enthielt der kommunale Sanierungsfonds bereits 42 Millionen Euro. 2017, 2018 und 2019 fließen zudem jeweils 20 Millionen Euro für den Ersatz von Schienenfahrzeugen. Damit erhalten die Kommunen 2017 bis 2019 insgesamt 482 Millionen Euro zum Abbau des kommunalen Sanierungsstaus.

Ergebnisse der Steuerschätzung vom 7. bis 9. November 2017

Übersicht über die Ergebnisse der Regionalisierung der Steuerschätzung vom 7. bis 9. November 2017

 

*Übertragungsfehler beim Vergleichswert. Zahl korrigiert am 28.11.2017. Fehlerhafter Wert bei Erstveröffentlichung am 13.11.2017: 1,47 (Milliarden Euro)

**Übertragungsfehler beim Vergleichswert. Zahl korrigiert am 28.11.2017. Fehlerhafter Wert bei Erstveröffentlichung am 13.11.2017: 697 (Millionen Euro)

***Übertragungsfehler beim Vergleichswert. Zahl korrigiert am 28.11.2017. Fehlerhafter Wert bei Erstveröffentlichung am 13.11.2017: 772 (Millionen Euro)

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