FMK 2017

FMK bekämpft Umsatzsteuerbetrugs im Internet-/Onlinehandel

Gegen den Umsatzsteuerbetrug beim Onlinehandel gehen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder zusammen mit dem Bundesfinanzministerium mit Nachdruck vor.

Auf ihrer Jahrestagung am 19. Mai 2017 in Konstanz unter Vorsitz des hessischen Finanzministers Thomas Schäfer beschlossen sie, zügig Gesetzesänderungen zu erarbeiten, um gängige Steuervermeidungspraktiken beim Onlinehandel einzudämmen.

Damit wollen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder Steuergerechtigkeit wiederherstellen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen schaffen und damit bislang ausbleibende Einnahmen des Staates generieren. Nach groben Schätzungen bewegen sich die Einnahmedefizite in Deutschland im dreistelligen Millionenbereich.

Seit vergangenem Jahr sind den Finanzverwaltungen der Länder immer mehr Fälle bekannt geworden, in denen Missbrauch erfolgt. Danach erzielen Unternehmen insbesondere aus Staaten außerhalb der Europäischen Union auf Online-Plattformen vermehrt hohe Umsätze, ohne diese ordnungsgemäß zu versteuern. 

Sowohl bei den Einfuhrabgaben (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer) als auch bei der Umsatzsteuer, die bei jedem Verkaufsgeschäft an den Endkunden anfällt, werden systematisch Steuern hinterzogen: im ersten Fall durch zu geringe Warenanmeldungen, im zweiten Fall durch fehlende steuerliche Registrierung der Unternehmen bei den Finanzbehörden. Die Kundinnen und Kunden glauben, sie bezahlen die Umsatzsteuer, der Onlinehandel führt diese aber nicht ab.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder benennen in ihrem Beschluss konkrete Lösungsmöglichkeiten, um die Missstände zu beseitigen:

So besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht zu nehmen. Diese bieten in der Regel die Waren in ihren Online-Shops an und wickeln sämtliche "Fulfillment-Dienstleistungen" für die Verkäufer ab. Sie könnten per Gesetz so in die steuerlichen Pflichten der leistenden Unternehmen einbezogen werden, dass eine Hinterziehung von Umsatzsteuer nicht mehr möglich ist. Dies würde bedeuten, dass die Betreiber der Plattformen selbst für derartige Verkaufsvorgänge die Steuern zu zahlen haben beziehungsweise dazu verpflichtet werden, wichtige Informationen zu ihren Geschäftspartnern gegenüber den Finanzbehörden offenzulegen.

Eine Arbeitsgruppe der Finanzressorts von Bund und Ländern ist beauftragt, bis Herbst 2017 diese Lösungsansätze vertieft zu prüfen und konkrete gesetzliche Änderungen aufzuzeigen. Sollten Änderungen des europäischen Rechts erforderlich werden, so sollen diese durch die Bundesregierung gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode angestoßen werden.

Weitere Meldungen

Spielkarte mit "AAA" als Rating in BW
  • Haushalt

Baden-Württemberg weiter mit hoher Kreditwürdigkeit

  • Podcast

Cäshflow – Der Podcast über Geld und Politik. Folge 20 mit Prof. Sabine Kuhlmann

Eine Trainerin bespricht sich auf dem Feld mit ihrer Mannschaft / Foto: stock.adobe.com / rawpixel
  • Gemeinnützige Vereine

Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge wird erhöht

  • Podcast

Cäshflow – Der Podcast über Geld und Politik. Folge 19 mit Katharina von Württemberg

Zwei selbstbewusste Teammitglieder vor blauem Hintergrund mit dem Slogan "AMTLICH WAS BEWEGEN" und dem Wappen von Baden-Württemberg, als Teil einer Initiative des Finanzministeriums.
  • Personal

Finanzministerium startet neues Karriereportal

Naturschutz auf Landesflächen
  • Naturschutz

Erwerb von natur- und klimaschutzwichtigen Flächen

Schloss Bruchsal
  • Schlösser und Gärten

Besucherbilanz der Staatlichen Schlösser und Gärten

  • Podcast

Cäshflow – Der Podcast über Geld und Politik. Folge 18 mit Düzen Tekkal

Finanzamtsgebäude Schwäbisch Hall
  • Amtsleiterwechsel

Neue Leitung beim Finanzamt Schwäbisch Hall

Portrait Danyal Bayaz und Stefan Evers
  • Gastbeitrag

Fit für die Zukunft - Plädoyer für einen neuen Generationen-Pakt

Gebäude C1 der August-Hermann-Werner-Schule Markgröningen
  • Vermögen und Bau

Sanierungstart des Gebäudes C1 der August-Hermann-Werner-Schule

  • Steuern

Unbürokratische Lösung beim Kuchenverkauf für Schulen und Kitas

  • Haushalt

Externes Gutachten zum Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts

  • Interview

„Brauchen schnell Klarheit“

Kloster Maulbronn gilt als die am vollständigsten erhaltene Klosteranlage des Mittelalters nördlich der Alpen. (Bild: © Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, Günther Bayerl)
  • Schlösser und Gärten

30 Jahre UNESCO-Welterbe Kloster Maulbronn

Wald
  • Finanzen

Land nutzt professionelle Nachhaltigkeitsdaten

Landespressekonferenz mit MP und Danyal Bayaz
  • Finanzen

Land begrüßt Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz

Minister Danyal Bayaz spricht an der Eröffnung der jüdischen Kulturwochen
  • Rede

Grußwort zur Eröffnung der Jüdischen Kulturwoche Stuttgart

  • Steuern

Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung

Heidelberger Schloss und Schlossgarten
  • Schlösser und Gärten

Monumente 3D-App der Staatlichen Schlösser und Gärten wird erweitert

Visualisierung Neues Büro- und Seminargebäude am Campus Ludwigsburg
  • Vermögen und Bau

Neues Büro- und Seminargebäude am Campus Ludwigsburg

Fürstenbau Klosteranlage Ochsenhausen Außenansicht
  • Vermögen und Bau

Sanierung des Fürstenbaus der ehemaligen Klosteranlage Ochsenhausen beginnt

Spielkarte mit "AAA" als Rating in BW
  • Haushalt

Besseres Ratingergebnis für das Land

Ein Kran vor blauem Abendhimmel / Foto: Katherine McCormack
  • Vermögen und Bau

Start der Vorarbeiten zwischen Heiliggeiststraße und den Klinikgebäuden des Lorenzrings in Freiburg

Steinkrebssee Löwenstein
  • Liegenschaften

Besuch Naturschutzgebiet Albeck in Sulz a. N. und Steinkrebszucht in Löwenstein

// //