Kreditvergabe

Bundestag folgt Empfehlungen Baden-Württembergs zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Der Bundestag hat an diesem Donnerstag (30. März) Verbesserungen bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Mit dem Finanzaufsichtsrechteergänzungsgesetz sollen Erleichterungen bei der Kreditvergabe für Renovierungen und Bau eigener Wohnimmobilien umgesetzt werden.

Baden-Württemberg hatte sich gemeinsam mit Hessen und Bayern im Bundesrat für die Verbesserungen eingesetzt. Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann begrüßte den Beschluss des Bundestags:
„Die Entscheidung des Bundestags ist eine gute Entscheidung für Häuslebauer und alle, die ihr Eigenheim sanieren wollen. Verbesserungen bei der Kreditvergabe waren dringend nötig. Denn die bisherigen, überzogenen Regeln haben es vor allem jungen Familien, älteren Menschen und Selbstständigen mit schwankendem Einkommen nahezu unmöglich gemacht, einen Kredit zu erhalten. Auf unser konsequentes Drängen hin hat der Bundestag nun einen Großteil der Hindernisse ausgeräumt.

Ich gehe davon aus, dass die vom Bundesjustizminister vorgesehene Verordnung noch Erleichterungen bei der Anschlussfinanzierung und Umschuldung bringt. Denn es darf nicht passieren, dass Menschen ihre nach älteren Vorgaben finanzierten Wohnungen und Häuser wegen der Anschlussfinanzierung wieder verlieren. Wenn diese Änderungen auch noch kommen, sind alle unsere Punkte umgesetzt.“

Sitzmann wies darauf hin, dass im Finanzaufsichtsrechteergänzungsgesetz ein weiteres Thema aufgegriffen wurde, für das Baden-Württemberg sich stark gemacht hatte: „Ich freue mich, dass wir auch bei Koppelungsgeschäften von Kreditvergabe und Versicherungen nun eine verbraucherfreundliche Regelung bekommen.“

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