Haushalt

Gemeinsame Finanzkommission gibt Empfehlung ab

Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen und der Landesregierung bei der Unterzeichnung der Empfehlungen. (Bild: Finanzministerium Baden-Württemberg)

Von den Aufwendungen für Geduldete und die Integration bis zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und die Kinderbetreuung reichen die Empfehlungen, auf die sich die Gemeinsame Finanzkommission (GFK) verständigt hat. Vertreterinnen und Vertreter von Land und Kommunen haben die Vereinbarung mit einem Volumen von mehr als 650 Millionen Euro unterzeichnet. Sie ergänzt die bereits getroffenen Verständigungen. So hatte sich die GFK im November 2016 auf die Grundzüge der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Baden-Württemberg für die laufende Legislaturperiode geeinigt. Im Juli 2018 wurden zusätzliche Vereinbarungen unter anderem zu Bildung, Krankenhäusern und Verkehrsförderung getroffen.

In der GFK beraten das Land unter Federführung des Finanzministeriums mit den kommunalen Landesverbänden über die Finanzbeziehungen. Die Empfehlungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, also des Landtags.

Finanzministerin Edith Sitzmann
„Das Land lässt die Kommunen mit ihren vielfältigen Herausforderungen nicht alleine. Wir unterstützen sie nach Kräften. So sorgen wir gemeinsam dafür, dass Baden-Württemberg ein starkes, buntes und zukunftsfähiges Land bleibt.“

Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident Thomas Strobl
„Als Kommunalminister war mir wichtig, dass der Doppelhaushalt 2020/21 nur mit einer Einigung mit den Kommunalen beschlossen wird. Das haben wir gemeinsam geschafft. Wir geben etwas, das den Kommunalen sehr wichtig war: nämlich Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Fest steht: Das Land lässt seine Kommunen nicht alleine - in den letzten beiden Jahren nicht, in den nächsten zwei Jahren nicht, und auch darüber hinaus in der Zukunft nicht. Wir stehen fest zu unseren Kommunen - gestern, heute, morgen und übermorgen.“

Roger Kehle, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg
„Es ist uns in der Gemeinsamen Finanzkommission auf der Zielgeraden gerade noch gelungen, nach vielen intensiven Verhandlungsrunden ein respektables Ergebnis für die nächsten beiden Jahre zu erzielen. Land und Kommunen können damit für die Zukunft planen und wichtige Herausforderungen in Angriff nehmen, die der gesamten Gesellschaft in Baden-Württemberg zu Gute kommen. Mit den zusätzlichen Mitteln für den Breitbandausbau werden wir bei der Digitalisierung ein gutes Stück vorankommen. Aber auch im sozialen Bereich haben wir nun die dringend notwendige Planungssicherheit, um uns um die Menschen mit Behinderungen und um die geduldeten Flüchtlinge angemessen kümmern zu können.“

Joachim Walter, Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg
„Seit Beginn der Verhandlungen ging es mir um eine nachhaltige Finanzierungslösung, damit die Kommunen ihre Aufgaben speziell bei der Versorgung von geduldeten Flüchtlingen und für die Menschen mit Behinderungen dauerhaft erfüllen können. Hierfür waren wir zu erheblichen Zugeständnissen bereit und verzichten nun allein im Flüchtlingsbereich auf Kostenerstattungen in Höhe von über 100 Millionen Euro. Ungeachtet dessen begrüße ich den gefundenen Kompromiss ausdrücklich – er ist gut für das Land!“

Dr. Peter Kurz, Präsident des Städtetages Baden-Württemberg
„Unser wichtigstes Ziel war eine tragfähige, langfristige Vereinbarung über die Kosten für die Hilfen für Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) sowie die Finanzierung der Unterbringung von geduldeten Flüchtlingen. Entscheidend war auch der Durchbruch bei der Schulsanierung: Es wurde Zeit, dass Sanierungen ebenso gefördert werden wie Neubauten. Die Verhandlungen waren zwar zäh und langwierig, am Ende haben wir nun aber doch ein tragbares Ergebnis erzielt.“

Die Empfehlungen im Überblick:

  • Die Mittel für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) werden 2020 auf rund 1,108 Milliarden Euro und ab 2021 auf 1,115 Milliarden Euro erhöht.
  • Das Land beteiligt sich an den Nettoaufwendungen der Stadt- und Landkreise für die Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die nicht mehr vorläufig untergebracht sind und deren Leistungen nicht anderweitig erstattet werden. In den Jahren 2020 und 2021 stellt das Land dafür jeweils 170 Millionen Euro bereit. Für die darauffolgenden Jahre erstattet das Land die Nettoaufwendungen für Geduldete abzüglich eines Sockelbetrags von 40 Millionen Euro. Näheres wird in einer Vereinbarung geregelt, die so lange gilt, bis ein Gesetz zur Übernahme der Kosten für Geduldete in Kraft tritt.
  • Neben der Unterstützung der Kommunen für die Fortführung der Integrationsmanagerinnen und -manager mit je 70 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021 wird der Integrationslastenausgleich verlängert. 2020 erhalten die Kommunen einmalig 15 Millionen Euro für die Integration Geflüchteter. Damit stellt das Land den Kommunen sämtliche Bundesmittel bereit, die für die Integration Geflüchteter nach Baden-Württemberg fließen.
  • Zum Ausgleich von Aufwendungen für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) stellt das Land im Staatshaushaltsplan 2020/2021 in den kommenden beiden Jahren insgesamt 126 Millionen Euro bereit: 65 Millionen Euro für 2020 und 61 Millionen Euro für 2021. Für die darauffolgenden Jahre ist eine dauerhafte Landes-Finanzierung der durch das BTHG zusätzlich verursachten Aufwendungen vereinbart. Näheres wird in einer Vereinbarung geregelt.
  • Der Bund unterstützt nach dem Gute-Kita-Gesetz die Freistellung für Leitungsaufgaben in Kinderbetreuungseinrichtungen. Maßgabe für die Verwendung der Bundesmittel für die Leitungszeit war die Etablierung einer gesetzlichen Vorgabe über Maß und Inhalt der Leitungszeit. Das Land erklärt sich bereit, für die Dauer der Zahlungen des Bundes die bislang gezahlten Landesmittel für die Freistellung den Kommunen zu belassen. Zu diesem Zweck wird der entsprechende Betrag im Sonderlastenausgleich ab 2022 um 30 Millionen Euro erhöht. Nach dem Auslaufen der Bundesmittel wird der Betrag aus den Mitteln der kommunalen Finanzausgleichsmasse aufrechterhalten.
  • Der Bund stellt den Ländern zunehmend Mittel über den Länderanteil an der Umsatzsteuer zur Verfügung. Die Kommunen in Baden-Württemberg partizipieren wegen der Verbundquote mit 23 Prozent an diesen Mitteln. Ohne Korrektur gilt das auch dann, wenn die mit den Bundesmitteln zu finanzierenden Aufgaben allein vom Land wahrgenommen werden. Daher stimmt die kommunale Seite einer im Haushaltsbegleitgesetz 2020/2021 vorgesehenen Anpassung des Kürzungsbetrags zu.
  • Zur Kofinanzierung der vom Bund nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erhöhten Mittel für Projekte im Schienenpersonennahverkehr werden für 2020 und 2021 zusätzlich je 10 Millionen Euro bereitgestellt.

Um Kommunen wie Land von Bürokratie zu entlasten, soll der Anteil des Landes an den Gebühren für die Einsicht in die Grundbücher bei den kommunalen Grundbucheinsichtsstellen den Kommunen überlassen werden.

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