Steuergerechtigkeit

Mehr Transparenz bei Geschäften mit Briefkastenfirmen

Daniel Karmann/dpa

Es war ein schottischer Philosoph und Ökonom, der schon im 17. Jahrhundert für Steuergerechtigkeit warb. Bürgerinnen und Bürger sollten im Verhältnis zu ihren Fähigkeiten zum Unterhalt des Staats beitragen, schrieb Adam Smith damals. Und er warnte davor, dass manch einer angesichts der Steuern sein Vermögen in ein anderes Land bringen könnte. Steuergerechtigkeit, Steuerbetrug und Steuerflucht - die Schlagworte sind bis heute aktuell. Anfang Juni macht der Bundesrat nun den Weg frei für weitere Instrumente im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung.

Mehr Transparenz bei Geschäften über Briefkastenfirmen zu schaffen, ist das Ziel des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung. Dafür wird die Anzeigepflicht verschärft: Schon jetzt müssen Bürgerinnen und Bürger eine direkte oder indirekte Beteiligung an einer Firma im Ausland den Finanzbehörden melden. In Zukunft gilt das bereits für Beteiligungen von zehn Prozent. Auch Banken sind in der Pflicht: Sie müssen über Geschäftsbeziehungen ihrer Kunden in Deutschland informieren, die sie zu Unternehmen außerhalb der EU hergestellt oder vermittelt haben. Außerdem bekommt die Finanzverwaltung erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Dafür wird das sogenannte steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben, was bedeutet, dass Banken den Steuerbehörden Auskunft geben müssen.

„Mit den neuen Regeln halten wir den Druck hoch“, sagt Finanzministerin Edith Sitzmann. „So hatten es Länder und Bund vorigen Sommer nicht zuletzt nach den Panama-Paper-Enthüllungen vereinbart - und das ist absolut angebracht. Denn wer Steuern hinterzieht, hintergeht die gesamte Gesellschaft.“ Steuern seien kein Selbstzweck. „Unsere Gesellschaft funktioniert nur, wenn sich alle nach ihren Möglichkeiten beteiligen. Niemand darf sich aus der Verantwortung stehlen.“

Das gelte für alle: für Privatpersonen wie auch für Betriebe und internationale Großkonzerne. Vor allem die multinational tätigen Konzerne sind es, die künftig dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen unterliegen. Das Gesetz hat der Bundesrat ebenfalls beschlossen. Es soll verhindern, dass Konzerne Gewinne über Lizenzzahlungen in Staaten verschieben, wo die von OECD- und G20-Staaten vereinbarten Anforderungen nicht gelten. „Steuern müssen dort gezahlt werden, wo Unternehmen aktiv sind und wo Wertschöpfung erfolgt“, stellt Sitzmann fest: „Nicht dort, wo man sich Vorteile verschaffen kann.“

Die verabschiedeten Gesetze reihen sich ein in eine Liste von Maßnahmen gegen Steuerbetrug und Steuerumgehung, die in den vergangenen Jahren getroffen wurden. So wurden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige verschärft und der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten im Ausland wurde vereinbart. Es wurden internationale Steuerstandards gestärkt und die Steuerrechtssysteme mehr und mehr miteinander verzahnt.

„Steuerhinterziehung ist international, deshalb müssen wir mit enger Zusammenarbeit der Staaten dagegen angehen“, erklärte die Finanzministerin. Das BEPS-Projekt, auf das sich OECD-, G20-Staaten, Schwellen- und Entwicklungsländer verständigt haben, sei der richtige Weg. BEPS steht für Base Erosion an Profit Shifting, mit dem Projekt wird gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen vorgegangen.

„Sich international zu engagieren, bedeutet nicht, bei uns im Land die Hände in den Schoss zu legen. Im Gegenteil: Wir haben den Anspruch, Tag für Tag aufs Neue für Steuergerechtigkeit zu sorgen“, betonte Sitzmann. Deshalb habe Baden-Württemberg die personelle Ausstattung der Finanzverwaltung in den vergangenen Jahren verbessert, die Ausbildungskapazitäten erhöht und die technische Ausstattung ausgebaut. „Was in den 65 Finanzämtern im Land geleistet wird, ist beachtlich. Die Beschäftigten erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Dafür brauchen sie die entsprechende Ausstattung.“

Der Ökonom Adam Smith drückte das im 17. Jahrhundert so aus: „Die Verfolgung oder Vernachlässigung dieser Grundregel (also der Besteuerung gemäß der jeweiligen Leistungsfähigkeit) macht die sogenannte Gleichmäßigkeit oder Ungleichmäßigkeit der Besteuerung aus.“

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