Digitalisierung

Modernisierung des Haushaltsmanagements

Modernisierung des Haushaltmanagements

Beim Haushaltsmanagement des Landes ist die Digitalisierung längst Alltag: Seit 15 Jahren unterstützen IT-Systeme das Haushaltsmanagement - von der Planaufstellung über die Bewirtschaftung und die tatsächlichen Zahlungsvorgänge bis hin zur Haushaltsrechnung.

Im System werden die Haushaltsansätze (Budgets) für das nächste Jahr geplant, zum Vergleich stehen die Plan- und Ist-Zahlen der Vergangenheit unmittelbar zur Verfügung. Wenn der Haushalt politisch verhandelt ist und der Landtag ihn beschlossen hat , wird er aus dem System heraus gedruckt. Das schließt Übertragungsfehler aus. Laufende Einnahmen und Ausgaben werden ebenfalls im System angeordnet. Anhand der jeweiligen Finanzposition ist immer aktuell sichtbar, ob Ausgaben und Einnahmen "im Plan" sind. Nach Abschluss eines Haushaltsjahrs wird die Haushaltsrechnung, also die Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, ebenfalls auf Knopfdruck aus dem System heraus erstellt.

Tag für Tag werden Umsätze in Höhe von zirka drei Milliarden Euro über die Kassensoftware abgewickelt. Voraussetzung für den produktiven und effektiven Einsatz der Software ist, dass sie kontinuierlich weiterentwickelt wird. Nur so kann sie neuen Anforderungen wie beispielsweise dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehr SEPA gerecht werden. Doch spätestens 2022 wird der Hersteller die bisher verwendete Software für das Kassenverfahren nicht mehr weiterentwickeln. 

Das Finanzministerium hat sich daher entschieden, das Kassenverfahren in das bestehende Haushaltsmanagementsystem auf SAP-Basis zu integrieren. Bei der Gelegenheit wird auch das Haushaltsmanagement-System neu aufgesetzt. Dabei wird eine zukunftssichere Lösung entwickelt: Beispielsweise wird die medienbruchfreie Weiterverarbeitung von E-Rechnungen umgesetzt. Künftig können Rechnungen, die in elektronischer Form eingehen, mit deutlich reduziertem Personaleinsatz und wesentlich schneller bearbeitet werden, wenn ihnen eine Bestellung und ein erfasster Wareneingang beziehungsweise erbrachte Leistung zugrunde liegen.

Auch die Erstellung der Vermögensrechnung des Landes soll unterstützt und die Voraussetzungen für die Nutzung weiterer doppischer Elemente geschaffen werden.

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