Wir haben uns auf europäischer Ebene und im Bundesrat dafür stark gemacht, dass der durch die Bankenregulierung verursachte Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Leistungsfähigkeit der betroffenen Banken steht. So wichtig es nach der Finanzkrise war, eine effektive Regulierung der Finanzmärkte zu schaffen, so wenig darf dies darüber hinwegtäuschen, dass viele Regelungen kleine und mittlere Institute, insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken, überdurchschnittlich stark belasten. Zur Stärkung der regionalen Wirtschaft haben wir uns deshalb konsequent und erfolgreich für eine Vereinfachung der Regulierung eingesetzt und Entlastungen für kleinere und mittlere Banken erreicht.
Mit der Bundesrats-Initiative „Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern – mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft“ setzen wir uns dafür ein, kleine und mittlere Banken weiter zu entlasten und die Bedingungen für die Finanzierung in der Realwirtschaft zu verbessern (Bundesratsplenum am 20. Dezember 2019).
Wir setzen uns auf europäischer Ebene und im Bundesrat dafür ein, dass das Finanzsystem nachhaltig ausgestaltet wird. Dafür ist es dringend erforderlich, einheitliche Definitionen, Kriterien und Standards zur Bestimmung nachhaltiger Finanzierung zu schaffen. Denn erst auf dieser Grundlage können Anlegerinnen und Anleger erkennen, welche Finanzprodukte tatsächlich nachhaltig sind. Gemeinsam mit Hessen, Schleswig-Holstein und Bremen haben wir entsprechende Anträge erfolgreich durch das Bundesratsverfahren gebracht.
Beispielsweise findet sich in der Taxonomie-Verordnung der EU-Kommission vom Juni 2020, die regeln soll, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig zu verstehen sind, nun die von uns gemeinsam mit Hessen und Schleswig-Holstein geforderte Abstufung beim Begriff der "ökologischen Nachhaltigkeit", um etwa Unternehmen im Transformationsprozess – wie die EnBW – berücksichtigen zu können.
Zuletzt wurde die Thematik auf Initiative von Baden-Württemberg in der Konferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister am 18.06.2020 beraten und mit den Stimmen aller Länder ein Beschluss gefasst, der die Notwendigkeit eines nachhaltigen Finanzsystems für die ökologische Transformation hin zu einer CO2-neutralen Wirtschaftsweise unterstreicht.
In der Sitzung am 28.05.2021 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz, kurz: FISG) zugestimmt. Das Gesetz ist eine Reaktion auf den Wirecard-Fall und soll dazu beitragen, die Bilanzkontrolle zu stärken. Unternehmen müssen künftig bei der Erteilung von Prüfmandaten an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften noch schärfere Regeln einhalten. Erst in den Beratungen im Bundestag wurden wichtige Verschärfungen erreicht, die die Bundesregierung zunächst nicht vorgesehen hatte. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hatte bereits im ersten Beratungsdurchgang im Bundesrat Verschärfungen bei Wirtschaftsprüfung und staatlicher Bilanzkontrolle gefordert. Die Fristen, nach denen ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft erfolgen muss (Rotation) wurden weiter verkürzt und um eine interne Rotation in den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ergänzt. Unternehmen sind noch stärker in der Pflicht, Prüfung und Beratung zu trennen. Das staatliche Bilanzkontrollverfahren liegt in Zukunft allein in der Hand der BaFin. Nach bisherigem Recht prüften sowohl die BaFin, als auch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung. Das FISG sieht außerdem eine verschärfte zivilrechtliche Haftung des Abschlussprüfers vor. Das Gesetz trat zum 01.07.2021 in Kraft.
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