Kluge Haushaltspolitik denkt in langen Linien. Damit Baden-Württemberg auch morgen und übermorgen noch wirtschaftlich stark, lebens- und liebenswert bleibt, sorgt das Land für Verpflichtungen der Zukunft vor.
Eine dieser Verpflichtungen sind die Pensionszahlungen an die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter des Landes. In 2021 lagen die Ausgaben dafür bei 5,8 Milliarden Euro. Mit der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden in den kommenden Jahren auch die Ausgaben steigen. In einem Szenario, das von einem Haushalts- und Besoldungswachstum in Höhe des BIP-Wachstums ausgeht, erreichen die Versorgungsausgaben 2060 voraussichtlich ein Niveau von rund 17,5 Milliarden Euro. Das würde einem Anteil von 11,3 Prozent an den bereinigten Ausgaben des Landes entsprechen. Zum Vergleich: 2021 lag dieser Anteil bei rund 9,6 Prozent.
Um hohe Versorgungsaufwendungen in Zukunft abzufedern, hat das Land zwei Sondervermögen errichtet: die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds. Sie geben Planungssicherheit für kommende Generationen und erhalten ihnen Spielräume im Haushalt.
Die beiden Sondervermögen entlasten den Landeshaushalt in Phasen, in denen die Pensionsausgaben besonders hoch sind. Noch sind diese Zeiten nicht gekommen. Auch in den kommenden Jahren wird es voraussichtlich nicht nötig sein, Geld aus der Versorgungsrücklage einzusetzen. Bis es soweit ist, muss das Geld sicherheits- und ertragsorientiert angelegt werden.
Versorgungsfonds
Der Versorgungsfonds, der 2008 aufgelegt wurde, ist seinerzeit mit einem Grundkapital in Höhe von 500 Millionen Euro ausgestattet worden. Seitdem werden für alle neu eingestellten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter dem Versorgungsfonds monatlich Mittel zugeführt. Bis Ende 2019 waren dies grundsätzlich 500 Euro. Seit 1. Januar 2020 gilt: Für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, deren Dienstverhältnis in den Jahren 2009 bis einschließlich 2019 begründet worden ist, werden dem Versorgungsfonds 500 Euro pro Monat zugeführt. Für Dienstverhältnisse, die ab 1. Januar 2020 begründet werden, liegt die Zuführung bei 750 Euro pro Monat. Zusätzlich werden für jede ab dem Jahr 2020 neu geschaffene Planstelle 3.000 Euro pro Jahr dem Versorgungsfonds zugeführt. Bei Neustellen, die durch Haushaltsvermerk unterjährig besetzbar sind, wird die Zuführung im ersten Jahr nur anteilig vorgenommen. Derzeit umfasst der Versorgungsfonds rund 5,6 Milliarden Euro (Stand: 31. Dezember 2021).
Versorgungsrücklage
In die Versorgungsrücklage wurde von 1999 bis zum 31. Dezember 2017 eingezahlt. In dieser Zeit gab es eine dauerhafte Verminderung jeder Besoldungs- und Versorgungsanpassung um jeweils 0,2 Prozent pro Jahr. Die hieraus resultierenden Einsparungen flossen in die Versorgungsrücklage. Insgesamt hat die Versorgungsrücklage derzeit ein Volumen von rund 4,8 Milliarden Euro (Stand: 31. Dezember 2021).
Berücksichtigung von Ausschlusskriterien
Beim Investment werden nachhaltige Kriterien noch stärker beachtet, als das bisher schon der Fall war (siehe Pressemitteilung vom 24. Juni 2019). Es geht vor allem um internationale Normen und Standards zum Schutz der Umwelt, um ethische und soziale Kriterien. Definiert sind die Kriterien in den Anlagerichtlinien, die für die Versorgungsrücklage im August 2017 entsprechend geändert wurden. Auch im Versorgungsfonds werden Nachhaltigkeitskriterien umgesetzt. Baden-Württemberg hat gemeinsam mit Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen nachhaltige Aktienindizes entwickeln lassen und in diese in den Jahren 2019 und 2020 umgeschichtet. Die Länder investieren seitdem das Aktienvermögen nur noch in Unternehmen, die in den Bereichen Ökologie, Soziales und Unternehmensführung auf Basis zahlreicher Kennzahlen zu den am besten bewerteten zählen. Internationale Normen und Standards zum Schutz der Umwelt sowie ethische und soziale Kriterien werden im Versorgungsfonds wie bei der Versorgungsrücklage ebenso berücksichtigt. Darüber hinaus findet ein Ausschluss der CO2-intensivsten Unternehmen statt.