Mit dem Gesetz gegen Steuerbetrug im Onlinehandel ist Baden-Württemberg und Hessen ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerkriminalität gelungen: Seit dem 1. März 2019 können Betreiber von Internetmarktplätzen in Haftung genommen werden, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen.
Vom Sofa aus bestellt, vor die Haustüre geliefert: Mehr und mehr Menschen kaufen online ein. Dass sie es dabei nicht selten mit Steuerbetrügern zu tun haben, ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher schwer zu erkennen. Tatsächlich waren viele Firmen aus Asien in Deutschland nicht steuerlich registriert. Statt an den Fiskus wanderte das Geld oft in die Taschen der Händler. Das führte zu Steuerausfällen in dreistelliger Millionenhöhe und zu Nachteilen für alle ehrlichen Händler.
Das neue Gesetz unterbindet diese Art der Steuerkriminalität. Es wurde Ende vergangenen Jahres vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat verabschiedet und geht auf eine gemeinsame Initiative von Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann und Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer zurück.
Zum 1. Januar 2019 trat es in Kraft. Zu diesem Datum begannen die Aufzeichnungspflichten für Marktplatzbetreiber. Die Haftung der Betreiber für Umsatzsteuerausfälle – im Hinblick auf Händler, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum zugehörig sind – erfolgte ab dem 1. März. Für andere Händler greift die Haftung zum 1. Oktober 2019.
„Dass ausländische Händler für ihre hier verkauften Waren keine Umsatzsteuer zahlen, ist für uns nicht hinnehmbar. Deshalb haben wir mit Nachdruck dieses Gesetz vorangetrieben, das die Besteuerung sicherstellt. Das ist gut für die Steuergerechtigkeit und ein Instrument gegen diejenigen, die beim Handel im Internet mit krimineller Energie die Umsatzsteuer umgehen. Damit ist nun Schluss“, sagten Sitzmann und Schäfer.