Die Corona-Pandemie wirkt sich auf das gesamte Leben aus - und sie wirft eine Menge Fragen auf. Wir haben die Antworten zu Finanz- und Liegenschaftsthemen zusammengestellt.
Steuerfragen beantworten wir auf unserer FAQ-Seite zu Steuerthemen.
Finanzielle Auswirkungen
Seit Beginn der Pandemie hat der Landtag von Baden-Württemberg zwei Nachträge zum Haushalt 2020/21 beschlossen. Damit wurde eine schnelle und vollumfängliche Handlungsfähigkeit sichergestellt, damit sowohl akut notwendige, als auch in der Folge der Pandemie entstehende Bedarfe gedeckt werden können.
Über einen ersten Nachtrag entschied das Parlament am 19. März 2020. Es wurde ermöglicht, dass Corona-bedingte Maßnahmen aus Mitteln der Rücklage für Haushaltsrisiken in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro finanziert werden konnten. Darüber hinaus schuf der Landtag mit dem ersten Nachtrag die Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme von bis zu 5 Milliarden Euro. Die Rücklage für Haushaltsrisiken wurde entsprechend aufgestockt.
Aus der Rücklage können beispielsweise Ausgaben für den Gesundheitsschutz - etwa für Schutzanzüge, Masken, Beatmungsgeräte und Teststrategien - sowie für personelle Verstärkungen im medizinischen Bereich finanziert werden. Ebenso können Corona-bedingte Zuschüsse für Betriebs- und Investitionsmittel der Uniklinika und Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz geleistet werden. Dazu kommt die Finanzierung verschiedenen Hilfs- und Förderprogramme für die Wirtschaft und auch Investitionen in die Digitalisierung wie beispielsweise die Beschaffung digitaler Endgeräte für die Schulen.
Um weiter handlungsfähig zu bleiben, erhöhte das Parlament am 14. Oktober 2020 die Kreditaufnahme mit dem zweiten Nachtrag zum Haushalt auf insgesamt rund 13,5 Milliarden Euro. So können die Steuerrückgänge kompensiert werden. Denn nach der Interims-Steuerschätzung vom September werden die Steuereinnahmen des Landes in diesem und dem kommenden Jahr um insgesamt 4,4 Milliarden Euro niedriger liegen als im Haushalt ursprünglich eingeplant. Die Kommunen in Baden-Württemberg werden mit einem Stabilitäts- und Zukunftspakt unterstützt.
Im zweiten Nachtrag sind außerdem zusätzliche Mittel für Rücklagen in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro vorgesehen: 1,2 Milliarden Euro für ein Paket „Zukunftsland BW - Stärker aus der Krise“, 800 Millionen Euro für die bereits bestehende Rücklage für Haushaltsrisiken. Beide Rücklagen sind haushaltstechnisch miteinander verknüpft. Das bedeutet: Reichen die zusätzlichen 800 Millionen Euro für die Pandemievorsorge nicht aus, kann auf Geld aus dem Paket „Stärker aus der Krise“ zurückgegriffen werden. Die Schwerpunkte dieses Pakets liegen auf der Stärkung des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg, dem Innovations- und Investitionsförderprogramm BW Invest, Klimaschutz, Mobilität und Weiterbildung sowie Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz.
Für die Kreditaufnahme macht Baden-Württemberg von Ausnahmeregelungen der Schuldenbremse Gebrauch. Im Fall einer Naturkatastrophe mit Massenerkrankungen, als die der Landtag die Situation eingeordnet hat, ist eine zusätzliche Kreditaufnahme möglich.
In den Jahren 2020 und 2021 wird das Land bis zu 13,5 Milliarden Euro neue Kreditermächtigungen aufnehmen. Bis zu dieser Höhe darf das Land Kredite aufnehmen, die es benötigt, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen, notwendige medizinische Ausrüstung und Ausstattung zu beschaffen und die Wirtschaft und Kommunen zu unterstützen. In Baden-Württemberg werden damit erstmals seit sechs Jahren neue Kredite aufgenommen. Zuletzt war das 2014 der Fall. In den Jahren 2018 und 2019 wurden insgesamt 1,25 Milliarden Euro Schulden am Kreditmarkt getilgt.
Die Corona-Pandemie mit all ihren Konsequenzen wirkt sich erheblich auf die Steuereinnahmen des Landes aus. So hatte die außerordentliche Steuerschätzung vom September 2020 ergeben, dass die Einnahmen 2020 voraussichtlich rund 2,6 Milliarden Euro niedriger ausfallen als im Landeshaushalt veranschlagt. Für 2021 wurde ein Rückgang um 1,8 Milliarden Euro prognostiziert. Auf Basis der September-Steuerschätzung wurde der zweite Nachtrag zum Landeshaushalt aufgestellt.
Nach der Steuerschätzung im November 2020 kommt es zu einer Stabilisierung der Steuereinnahmen, die aber weiter deutlich unter dem Niveau liegen, das sie vor der Corona-Pandemie hatten. Nach der Steuerschätzung im Mai 2021 erholen sich die Steuereinnahmen langsam wieder.
Die Corona-Pandemie wirkt sich massiv auf die Kommunen in Baden-Württemberg aus. Land und Kommunale Landesverbände haben deshalb einen kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt geschlossen. Mit insgesamt rund 4,27 Milliarden Euro sollen Corona-bedingte Einnahmerückgänge und Mehraufwendungen im Jahr 2020 weitgehend kompensiert, Zuweisungen erhöht und wichtige öffentliche Aufgaben der Kommunen unterstützt werden. 2,88 Milliarden Euro davon trägt das Land, mit gut 1,39 Milliarden Euro beteiligt sich der Bund.
Im Juli 2021 hat das Land ein weiteres Hilfspaket in Höhe von fast 600 Millionen Euro für die Kommunen geschnürt. Es umfasst unter anderem weitere finanzielle Mittel für den kommunalen Finanzausgleich, für die Rückerstattung von Elternbeiträgen, Corona-bedingte Sonderausgaben und Unterstützung für Musikschulen, Volkshochschulen und Jugendkunstschulen. Auch der ÖPNV-Rettungsschirm von bis zu 170 Millionen Euro kommt auch den Kommunen zu Gute.
Ja, das Land hat sich daran beteiligt. Mit insgesamt 250 Millionen Euro im kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt hat es kommunale, kirchliche und freie Träger beim Verzicht auf Elternbeiträge und Gebühren für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten und weitere Betreuungseinrichtungen sowie in der Kindertagepflege während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 unterstützt. Ebenso wurden Einnahmeverluste von Volkshochschulen, Jugendkunst- und Musikschulen damit teilweise ausgeglichen. Allerdings entscheidet jede Kommune selbst, wie sie mit den Elternbeiträgen umgeht.
Auch das Hilfspaket vom Juli 2021 sieht 20 Millionen Euro vor, mit denen die Rückerstattung von Elternbeiträgen mitfinanziert werden soll.
Der Rat der Europäischen Zentralbank hat verschiedene geldpolitische Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern.
Zur Pressemitteilung: Geldpolitische Beschlüsse der Europäischen Zentralbank
Landeseigene Immobilien, Einrichtungen und Monumente
Nein, das Land führt seine Baustellen fort. Schließlich gehört die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung zu den großen Auftraggebern für die Bauwirtschaft. Ihr Planungs- und Bauvolumen liegt bei etwa einer Milliarde Euro pro Jahr. Damit trägt das Land gerade auch in der Corona-Pandemie Verantwortung für die Wirtschaft und ihre Beschäftigten. Im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten werden alle Baustellen am Laufen gehalten. Die Abläufe auf den Baustellen sind ganz überwiegend im Plan. Ausschreibungen und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen werden fortgeführt. Rund eine Milliarde Euro hat das Land Baden-Württemberg im Jahr 2020 als öffentlicher Bauherr in den Bau und Erhalt landeseigener Gebäude investiert. Im Vorjahr lagen die Investitionen bei rund 960 Millionen Euro. Damit konnten die Bauausgaben erneut gesteigert werden - und das unter Bedingungen, die wegen der Corona-Pandemie teils erschwert sind.
Das Land stundet Mieten und Pachten für landeseigene Liegenschaften zinslos, wenn Unternehmen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten. Auch die Miete von Privatpersonen in Landesgebäuden kann gestundet werden. Beispielsweise dann, wenn sie aufgrund von Kurzarbeit wegen der Corona-Pandemie die Miete derzeit nicht zahlen können.
Um die Mietstundung zu vereinbaren, sollten sich betroffene Unternehmen und Personen direkt an ihre Kontaktpersonen wenden: Bei den entsprechenden Ämtern von Vermögen und Bau Baden-Württemberg, den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg oder den für die Immobilien der Baden-Württemberg-Stiftung zuständigen Verwaltern. Am besten telefonisch oder per E-Mail.
Wir lassen die Pächterinnen und Pächter mit ihren Problemen nicht alleine. Wenn sich ihre wirtschaftliche Lage weiter verschärft, wenn die Stundung oder die Förderprogramme nicht mehr ausreichen, wird das Land pragmatische Lösungen finden.
Die Öffnung der Monumente, Gärten und Parks richtet sich nach der aktuellen Corona-Verordnung. Bitte informieren Sie sich über Details hier:
Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Wilhelma - Zoologisch botanischer Garten Stuttgart