Digitalisierung

Steuerverwaltung auf dem Weg in die Digitale Zukunft

Ein Jahr Grün/Schwarz - Fristverlängerung für elektronische Steuererklärungen

Die schnellsten Steuerfestsetzungen erfolgen bei einfachen Fällen, die voll maschinell bearbeitet werden. Weil damit die Steuerverwaltung des Landes effizienter wird und die Bürgerinnen und Bürger von einer schnelleren Bearbeitung profitieren, treibt die Landesregierung die Automatisierung weiter voran.

Bürgerinnen und Bürger können ihre Steuererklärung schon heute völlig papierlos über das Internet via ELSTER (Elektronische Steuererklärung) abgeben. Einzige Voraussetzung ist hierfür eine einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal (authentifizierte Übermittlung). Auch Belege müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 grundsätzlich nicht mehr mit der Erklärung abgegeben werden – es reicht sie aufzubewahren. Wenn ein Finanzamt doch einen Beleg benötigt, fordert es ihn an.

Mit der elektronischen Abgabe lässt sich auch Zeit sparen: Wenn Arbeitgeber oder Versicherungen Daten an die Steuerverwaltung liefern, können die Bürgerinnen und Bürger sie abrufen und automatisch an die richtige Stelle in die Steuererklärung eintragen lassen. Auch digitale Daten aus dem Vorjahr können übernommen werden. Durch die unverbindliche Steuerberechnung ist bereits bei der elektronischen Erklärungsabgabe ersichtlich, was voraussichtlich erstattet wird. Zudem gibt es die Möglichkeit der elektronischen Bescheiddatenübermittlung. Damit können eventuelle Abweichungen von der Steuererklärung direkt auf dem Bildschirm angezeigt werden – ein weiterer Vorteil gegenüber der „alten“, analogen Welt.

Bei Papierformularen gibt es einen Zwischenschritt: Die Steuerverwaltung scannt sie zentral ein und stellt sie den Finanzämtern zur weiteren digitalen Bearbeitung elektronisch zur Verfügung.

Doch egal ob die Daten digital an das Finanzamt übermittelt werden oder von der Steuerverwaltung digitalisiert werden: Wenn die maschinelle Vorprüfung keinen Anlass für eine personelle Prüfung feststellt, wird ein vollmaschinell erstellter Einkommensteuerbescheid erzeugt. Neben einer effizienteren Verwaltung profitieren Bürgerinnen und Bürger, die eine Erstattung bekommen, davon, dass sie das Geld früher zur Verfügung haben. Meterweise Regale mit Akten werden in den Finanzämter der Vergangenheit angehören: Relevante Daten werden in einer elektronischen Akte abgelegt.

Das alles kommt aber nicht von ungefähr: Der stetige Ausbau der volldigitalen Bearbeitung erfordert neben der entsprechenden guten Software auch eine moderne Arbeitsplatzausstattung. Dafür brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwei Bildschirme, die noch 2017 bereitgestellt werden.

Sind Steuerbürgerinnen und Steuerbürger mit dem Bescheid des Finanzamts übrigens nicht einverstanden, ist es heute sogar möglich, auch den Einspruch über das ELSTER-Online-Portal elektronisch abzugeben.
Der Anspruch der Steuerverwaltung ist es, die digitalen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger weiter auszubauen. Ziel ist dabei, den Nutzen für beide Seiten möglichst hoch zu halten. Wenn die Verwaltung durch die elektronische Bearbeitung unterstützt wird und die Menschen im Land ebenfalls Vorteile davon haben, werden die Chancen der Digitalisierung am besten genutzt.

// //