Angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels hat sich der Staatssekretär im baden-württembergischen Wirtschaftsministerium Richard Drautz heute im Bundesrat für eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes ausgesprochen. In seiner Rede plädierte Drautz für Zuwanderungserleichterungen für hoch- und höher qualifizierte Ausländer durch eine deutliche Senkung der derzeit geltenden Mindestverdienstgrenze, sowie eine weitgehende Gleichstellung ausländischer Hochschulabsolventen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Außerdem sprach sich der Staatssekretär dafür aus, die Mindestinvestitionssumme für Ausländer, die eine selbständige Tätigkeit in Deutschland aufnehmen wollen, von einer Million Euro auf 500.000 Euro zu senken.
„Eine ausreichende Zahl qualifizierter Arbeitskräfte ist die Grundvoraussetzung für die Sicherung der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen“, sagte der Staatssekretär. Nach einer Befragung des BDI hätten im Jahr 2006 37,5 Prozent der deutschen Mittelständler und 34 Prozent der Großunternehmen Schwierigkeiten Fachkräfte zu finden. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft fehlten in Deutschland im Jahr 2006 rund 48.000 Ingenieure. Dies habe die Wirtschaftsleistung in Deutschland um 3,5
Milliarden gedrückt. Dabei sei das Land Baden-Württemberg ganz besonders stark vom Fachkräftemangel betroffen, so Drautz weiter. Über 10.000 Stellen seien nicht besetzt.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen mahnte Drautz dringende wirtschaftspolitische Maßnahmen an. Während langfristig die Zahl der Absolventen einschlägiger beruflicher Ausbildungen und Hochschul- oder Fachhochschulausbildungen gesteigert werden müssten, sei es kurzfristig nötig, die bestehenden Hürden für ausländische Fachkräfte schnellstmöglich abzubauen.
Das derzeit geltende Mindestjahreseinkommen von rund 85.000 Euro, das eine ausländische Fachkraft erhalten muss, um sich hier dauerhaft niederzulassen, entspreche dem dreifachen des deutschen Durchschnitts, sei viel zu hoch und damit mittelstandsfeindlich. „Unsere innovativen kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland sind nicht der Lage, ihren Fachkräften derartige Gehälter zu bezahlen“, so Drautz.
Auch die Bedingungen für die Zuwanderung Selbstständiger nannte der Staatssekretär eher abschreckend als einladend. Nach bislang geltendem Zuwanderungsrecht dürften sich Selbstständige nur dann in Deutschland niederlassen, wenn sie eine Million Euro investierten. Die jetzt vorgesehene Senkung auf 500.000 Euro nannte Drautz zwar einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, forderte jedoch, die Mindestinvestitionssumme deutlich weiter abzusenken. Investitionshemmnisse müssten auch für ausländische Unternehmer abgebaut werden, um den wirtschaftlichen Erfolg sowie den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland zu sichern.
Quelle:
Wirtschaftsministerium