„Steuerpolitische Beschlüsse sind immer auch von der dramatischen Haushaltslage geprägt. Dies ist unabdingbar, da wir unserer Verantwortung kommenden Generationen gegenüber gerecht werden müssen. Wir müssen Defizite abbauen, um unseren Staat finanzpolitisch wieder handlungsfähig zu machen.“ Dies sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus auf dem Fachkongress der Steuerberaterkammer Stuttgart am Freitag (20. Oktober 2006) in Stuttgart.
Baden-Württemberg habe sich als wichtigstes finanzpolitisches Ziel vorgenommen, im Jahr 2011 einen Haushalt ohne neue Schulden vorzulegen. Dies erfordere harte und unpopuläre Maßnahmen, sei aber notwendig und alternativlos. Die derzeit ordentliche wirtschaftliche Entwicklung begünstige die Anstrengungen. „Um so wichtiger ist es, dass wir jetzt, wenn die Rahmenbedingungen wieder besser sind, Kurs halten und weiter strikte Ausgabendisziplin wahren. Notwendig sind strukturelle Einsparungen mit langfristiger Wirkung sowie eine konsequente Aufgabenkritik. Der Staat muss sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren“, so Stratthaus.
Gleichzeitig betonte der Minister im Hinblick auf die Unternehmensteuerreform die Notwendigkeit der Senkung der Unternehmensteuersätze. Der Wirtschaftstandort Deutschland sei durch Steuersenkungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten ins Hintertreffen geraten. Daher solle die Belastung der thesaurierten Gewinne der Kapitalgesellschaften von bislang nahezu 39 Prozent auf 29 Prozent abgesenkt werden. „Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass von dieser Steuersatzsenkung nicht nur die großen Konzerne profitieren, sondern gleichermaßen die mittelständischen Unternehmen, die als Kapitalgesellschaft geführt werden“, betonte der Minister.
Es sei darüber hinaus ein Gebot der Steuergerechtigkeit, dass alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform entlastet würden. Deshalb sei beabsichtigt, den Personenunternehmen durch ein Optionsrecht die Anwendung der niedrigen Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften auf nicht entnommene Gewinne zu ermöglichen. Dies sei vor allem für die großen Personengesellschaften von Vorteil. „Allerdings können kleine und mittlere Personenunternehmen von dieser Option kaum profitieren, da deren individuelle Steuerbelastung häufig bei weniger als 29 Prozent liegt. Um Verschlechterungen beim Mittelstand zu vermeiden, ist deshalb eine Verbesserung der Ansparabschreibung für kleine und mittlere Betriebe notwendig“, so Stratthaus weiter.
Von besonderer Bedeutung für die Personenunternehmen seien auch die geplanten Verbesserungen bei der Gewerbesteuer. Zukünftig könne die Gewerbesteuer bis zu einen örtlichen Hebesatz von 380 Prozent voll auf die Einkommenssteuer angerechnet werden. Bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 360 Prozent im Land bedeute dies, dass die Gewerbesteuer für die meisten Personenunternehmen in Baden-Württemberg zukünftig zu keiner wirtschaftlichen Belastung mehr führe.
„Besonders problematisch in der aktuellen Diskussion ist die künftige steuerliche Behandlung von Finanzierungskosten. Durch die generelle Hinzurechnung der Schuldzinsen zum Gewinn sowohl bei der Gewerbesteuer als auch bei der Körperschaftsteuer droht eine Substanzbesteuerung. Dies gilt in vermindertem Maße auch für das alternativ diskutierte Zinsschrankenmodell, nachdem Zinsen nur noch eingeschränkt abgezogen werden dürften. Insbesondere für mittelständische Unternehmen wäre eine Substanzbesteuerung investitionshemmend und in Krisenzeiten existenziell bedrohlich. Um hier Verschlechterungen zu vermeiden, halte ich einen auskömmlichen Sockelbetrag, bis zu dem die Schuldzinsen unbeschränkt abziehbar bleiben, für unerlässlich“, so Finanzminister Gerhard Stratthaus abschließend.
Quelle:
Finanzministerium