„Die Vermögens- und Hochbauverwaltung des Landes ist von besonderer Bedeutung im Gesamtgefüge der staatlichen Aufgabenerledigung. Mit großer Fachkompetenz schaffen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die räumlichen Voraussetzungen dafür, dass der Staat seine Aufgaben für den Bürger überhaupt erfüllen kann. Diese Verwaltung vertritt die Eigentümer- und Bauherreninteressen des Landes erfolgreich und sichert so wichtige Einflussmöglichkeiten für das Land. Die originären Entscheidungen, die das Grundvermögen des Landes betreffen, können deshalb nicht einfach gänzlich an Private delegiert werden. Eine wirtschaftlich arbeitende Bauverwaltung ist auch in Zukunft unverzichtbar. Dies sage ich vor allem in Richtung der Kritiker, die die Vermögens- und Hochbauverwaltung lieber heute als morgen abschaffen wollen.“ So Finanzminister Gerhard Stratthaus bei einem Treffen der Amtsleiter der Vermögens- und Hochbauverwaltung am Freitag (24. November 2006) in Stuttgart.
„Wir müssen die Immobilien des Landes noch stärker als Wirtschaftsgut begreifen. Deshalb brauchen wir ein modernes und leistungsfähiges Immobilienmanagement“, forderte der Finanzminister. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass die finanziellen Handlungsspielräume immer enger geworden seien. Stratthaus: „Die Haushaltskonsolidierung mit dem Ziel der Nettonullverschuldung ab 2011 ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung.“ Aber auch die Erwartungshaltung der nutzenden Verwaltungen und der Politik gegenüber der Bauverwaltung hätten zugenommen. Letztlich müsse sich der Staat auch zukünftig mehr auf seine Kernaufgaben beschränken. Bei einem Immobilienmanagement gehe es daher nicht nur um das Bauen und Verwalten, sondern auch um Kaufen und Verkaufen, Mieten und Vermieten. „Das Land muss sich ein optimales Immobilienportfolio zusammenstellen“, so der Finanzminister. Hierzu gehöre auch, sich von entbehrlichen Immobilien zu trennen. In diesem Zusammenhang dankte Stratthaus den Amtsleitern für ihr großes Engagement beim Verkauf von Landesimmobilien. Die staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung könne wieder mit rund 130 Millionen Euro aus dem Verkauf von entbehrlichen Landesliegenschaften zur Schuldenreduzierung beitragen.
Stratthaus unterstrich die hohe Reformbereitschaft der baden-württembergischen Vermögens- und Hochbauverwaltung. Diese war in den letzten Jahren einem stetigen Wandel unterworfen. Dabei wurde das Personal in den vergangenen 10 Jahren um rund ein Drittel reduziert. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau wurde effizienter organisiert. Auch das unternehmerische Denken habe mit dem Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente wie etwa der kaufmännischen Buchführung Eingang in die Arbeit gefunden. Baden-Württemberg sei in Deutschland insbesondere Vorreiter bei den Public Private Partnership-Projekten gewesen. „Wir müssen aber auch in Zukunft für neue Entwicklungen und Wege aufgeschlossen bleiben. Wir müssen uns auch der Erkenntnisse des Marktes bedienen“, erklärte Stratthaus. Zu diesem Zweck wurde die Landesimmobiliengesellschaft errichtet. Mit ihr soll erprobt werden, ob und inwieweit Erfahrungen der Privatwirtschaft in die tägliche Arbeit einfließen können. „Das Land wird aber auf keinen Fall aus ideologischen Gründen wirtschaftlich unsinnige Geschäfte machen. Insbesondere die Sale-and-lease-back-Modelle führen oft nur zur Verschleierung der wahren Verschuldung. Hier müssen wir genau hinschauen.“
Quelle:
Finanzministerium