„Ursächlich für die Probleme der deutschen Wirtschaft ist neben der Globalisierung, der Verkrustung des Arbeitsmarkts und der Steuerpolitik auch die Struktur der Staatsausgaben in Deutschland. Mit 31 Prozent Bruttosozialleistungen und nur 17 Prozent Investitionen besteht eine gefährliche Schieflage, da bei volkswirtschaftlicher Betrachtung nur Investitionen sinnvolle Staatsausgaben sind. Hinzu tritt die Staatsverschuldung in Bund, Ländern und Gemeinden insbesondere als Folge des Keynesianismus der 70er Jahre und der Tatsache, dass auch in guten Zeiten kein Abbau der Verschuldung erfolgte. Hier sind wir in Baden-Württemberg mittlerweile aber auf einem guten Weg, da wir aller Voraussicht nach die Null-Verschuldung im Jahr 2011 erreichen werden.“ Dies sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus anlässlich des Führungstreffens der Wirtschaft in Baden-Württemberg am Montag (4. Dezember 2006) in Baden-Baden.
Die hohe Staatsverschuldung führe allein in Baden-Württemberg jährlich zu Zinsen von rund 2,3 Milliarden Euro. Bei einer strukturellen Deckungslücke von etwa 2 bis 2,5 Milliarden Euro im Landeshaushalt werde deutlich, dass sich der Staat vor allem verschulde, um die Zinsen zahlen zu können. Der Abbau der Verschuldung sei auch ein Gebot der Generationengerechtigkeit. „Schulden von heute sind die Steuern von morgen“, betonte der Minister.
„Im Zeitalter weltweit agierender Unternehmen kann das Steuerrecht nicht mehr nur national betrachtet werden. Standorte konkurrieren auch unter anderem mit der Höhe der Steuersätze. Hier wird die Unternehmenssteuerreform durch die Absenkung der Belastung der thesaurierten Gewinne von bislang nahezu 39 Prozent auf unter 30 Prozent Verbesserungen bringen. Dabei wird es eine wirkungsvolle Einbeziehung der Personenunternehmen in die Unternehmenssteuerreform insbesondere durch ein Optionsrecht für die Anwendung der niedrigen Thesaurierungsbelastung der Kapitalgesellschaften geben“, so Stratthaus weiter.
Dennoch sei auch bei den direkten Steuern eine Harmonisierung innerhalb der EU dringend erforderlich. Der Wettbewerb um Direktinvestitionen durch niedrige Steuersätze müsse verhindert werden. Es könne nicht auf Dauer hingenommen werden, wenn ein Staat sein Niedrigsteuersystem behalte und gleichzeitig zum Aufbau seiner Volkswirtschaft eine hohe Förderung durch EU-Gelder bekomme. Nationale Maßnahmen gegen eine Einkünfteverlagerung in Niedrigsteuerstaaten seien aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kaum noch möglich. „Eine Lösungsmöglichkeit wäre eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung“, sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus abschließend.
Quelle:
Finanzministerium