„In den letzten zehn Jahren hat sich das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen in Baden-Württemberg im bundesweit üblichen Rahmen positiv nach oben entwickelt. Im Jahr 2006 liegen die Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen im Land mit 660,9 Millionen Euro knapp 93 Millionen über dem Vorjahresergebnis von 568,1 Millionen Euro. Dies ist für das Land ein neues Rekordergebnis“, so Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer am Mittwoch (14. März 2007) im Landtag.
Der nur fünfjährige Vergleichszeitraum, mit dem die Fraktion der Grünen eine vergleichsweise ungünstige Entwicklung des Aufkommens in Baden-Württemberg belegen wolle, sei dagegen nicht aussagekräftig. „Das Erbschaftsteueraufkommen unterliegt starken Schwankungen, weshalb eine seriöse Beurteilung mindestens auf den Daten von zehn Jahren beruhen muss“, betonte Fleischer. Dies entspreche auch der Vorgehensweise des Statistischen Bundesamtes und des Landesrechnungshofs.
Angesichts der starken Schwankungen wies Fleischer auf Sondereffekte durch bedeutende Einzelfälle hin. „Die Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen betrugen im Januar 2007 rund 59 Millionen und im Februar 2007 rund 145 Millionen Euro. Im Vergleich zu den Daten des Vorjahres ergibt sich dadurch für Januar eine Steigerung von 44,2 Prozent und für Februar von 286,2 Prozent. Der ungewöhnlich hohe Anstieg im Februar ist jedoch durch zwei Einzelfälle mit Mehreinnahmen von über 102 Millionen Euro beeinflusst. Eine aussagekräftige Betrachtung des Steueraufkommens kann erst nach einer Bereinigung um solche Sonderfälle erfolgen“, betonte der Staatssekretär. Wähle man beispielsweise als Basisjahr 1997, so sei das Aufkommen in Baden-Württemberg bis 2005 mit einer Steigerung von 82,7 Prozent sogar stärker gestiegen als im um Sondereffekte bereinigten Bundesdurchschnitt von 77,2 Prozent. Dem deutlichen Anstieg des Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommens 2006 in Baden-Württemberg stehe ein Rückgang bundesweit von 8,2 Prozent gegenüber.
„Die Erbschaft- und Schenkungssteuer als profitable Ländersteuer muss auch weiterhin gesichert werden. Deshalb ist es im Interesse des Landes, nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts zügig eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dabei wollen wir belastungs- und aufkommensneutral vorgehen, um die Interessen der Bürger und der Unternehmen, namentlich des Mittelstandes, zu wahren“, sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer abschließend.
Quelle:
Finanzministerium