Landesregierung informiert Landtag über Entwurf des Lotteriestaatsvertrages

„Der Entwurf des Staatsvertrages verfolgt eine strikte ordnungsrechtliche Zielsetzung hinsichtlich Werbung, Marketing, Vertrieb sowie Jugend- und Spielerschutz. Das staatliche Wettmonopol ist die einzige Alternative, um den ordnungsrechtlichen Vorgaben zur Suchtbekämpfung von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof konsequent Rechnung zu tragen. Ein Konzessions- oder Erlaubnismodell, bei dem naturgemäß mehrere Anbieter im Wettbewerb um die Kunden stehen, ist zur Begrenzung der Spiel- und Wettleidenschaft nicht geeignet.“ Dies sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer am Donnerstag (26. Juli 2007) vor dem Landtag in Stuttgart. Anlass war die Information des Parlaments über den Entwurf des Staatsvertrages vor dessen Unterzeichnung durch den Ministerpräsidenten.

Der beabsichtigte Staatsvertrag soll für sämtliche privat oder staatlich veranstalteten Lotterien und Wetten sowie zum Teil für die Spielbanken gelten. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet wird verboten. Dasselbe gilt für die Werbung in Fernsehen, Internet und Telekommunikationsanlagen. Soweit Werbung zulässig ist, muss sie sich auf Information und Aufklärung beschränken. Der Vertrieb ist gleichfalls an den Zielen des Staatsvertrages auszurichten. Zum Spielerschutz wird ein übergreifendes Sperrsystem geschaffen. Besonders restriktive Vorschriften sind für den Bereich der Sportwetten geplant. Hier werden Banden- und Trikotwerbung, Wetten während laufender Sportereignisse sowie Werbung über Telekommunikationsanlagen, beispielsweise SMS, untersagt. Die Glücksspielaufsicht wird zukünftig getrennt von den fiskalischen Interessen beim Innenministerium angesiedelt sein.

„Es ist der Landesregierung bewusst, dass die EU-Kommission dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages kritisch gegenüber steht. Ob der Staatsvertrag europarechtlich Bestand haben wird, hängt aber letztlich vom Europäischen Gerichtshof ab. Der EuGH hat bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit aus ordnungsrechtlichen Gründen beschränkt werden darf. Genau dies ist beim Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages der Fall. Unser Ziel einer konsequenten Bekämpfung der Spielsucht lässt sich am besten mit der Neuregelung des Wettmonopols erreichen und entspricht damit der vom Europäischen Gerichtshof für zulässig erachteten nationalen Handlungsoption. Wir wollen aber dennoch ausloten, inwieweit mit der Europäischen Kommission - auch zur Vermeidung von Klageverfahren - eine einverständliche Lösung in dem ordnungs- und wettbewerbsrechtlichen Konflikt möglich ist“, so Fleischer.

In Rahmen des Ausführungsgesetzes zu diesem Staatsvertrag wolle die Landesregierung prüfen, ob und inwieweit den bekannten Anliegen der gewerblichen Spielevermittler bei selbstverständlicher Einhaltung der ordnungspolitischen Vorgaben und Ziele Rechnung getragen werden könne. „Darüber hinaus werden wir alle Bemühungen von Toto-Lotto Baden-Württemberg nachhaltig unterstützen, die derzeitige Marktposition im Rahmen der ordnungspolitischen Vorgaben zur Suchtbekämpfung national und international abzusichern und zu verbessern“, sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer abschließend“.

Im weiteren Verlauf wird nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages die Landesregierung dem Landtag den Entwurf eines Ratifizierungs- und Ausführungsgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zuleiten.

Quelle:

Finanzministerium

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