„Der Rechnungshof empfiehlt dem Land in seiner beratenden Äußerung hinsichtlich der Zukunft der Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg und dem finanziellen Engagement gegenüber der Stadt Baden-Baden einen weitgehenden Rückzug. Dabei muss aber bedacht werden, dass die gegenwärtige Struktur des Bäder- und Kurbereichs das Ergebnis der bisherigen Privatisierungs- und Kommunalisierungsbemühungen des Landes ist. Die derzeitige Aufgabenaufteilung zwischen Land, Bäder- und Kurverwaltung und der Stadt Baden-Baden hat sich in den letzten Jahren bewährt.“ Dies sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer am Donnerstag (8. November 2007) in Stuttgart.
Die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Baden-Baden aufgrund der Neuordnung des Bäder- und Kurbereichs im Jahr 1995 laufe im Jahr 2010 aus. Inzwischen seien zwischen Stadt und Land Verhandlungen hinsichtlich einer Fortführung der Rahmenvereinbarung aufgenommen worden. Dabei sei das Land an einer zukunftsfähigen Vereinbarung interessiert, die den Interessen des Landes und der Stadt und der historisch gewachsenen Bedeutung des Bäder- und Kurbereichs Rechnung trage.
„Zu der vom Rechnungshof geforderten weiteren Privatisierung oder Kommunalisierung der von der Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg gehaltenen Bäderbeteiligungen sind wir zwar bereit, es ist jedoch nicht erkennbar, dass eine Kommune oder ein Privater bereit sein wird, ohne Ausgleichszahlungen diese Aufgabe zu übernehmen.
Das Land ist sich seiner Verantwortung für den Bäder- und Kurbereich in Baden-Baden und in den Staatsbädern bewusst. Auch der Rechnungshof sieht, dass eine Kommunalisierung oder Privatisierung nur schwer umsetzbar ist und empfiehlt ein behutsames Vorgehen und - wie er selbst sagt - kein Vorgehen mit der Brechstange“, so Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer abschließend.
Quelle:
Finanzministerium