Steuern

Steuerfreiheit für das Jobticket

„Steuerfreiheit für das Jobticket“ - das ist die Forderung von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir aus Hessen und Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann und Verkehrsminister Winfried Hermann, der sich heute auch die Mehrheit der Länder im Bundesrat anschloss.

Und das soll sich nach dem Willen der Bundesländer und auf Initiative von Hessen und Baden-Württemberg zukünftig ändern: Gewährt bislang ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein kostenloses oder verbilligtes Jobticket, so ist der daraus resultierende geldwerte Vorteil (die Kostenersparnis des Arbeitnehmers für die Fahrkarte) zu versteuern. Zum Ausgleich gibt es nur die 44-Euro-Freigrenze, so sie nicht schon anderweitig belegt ist. Weil der Arbeitgeber – neben den Kosten an die Verkehrsbetriebe – auch die Steuer an das Finanzamt zahlen muss, verteuert sich die Gewährung von Jobtickets. Dies macht das Jobticket aus Unternehmenssicht unattraktiv – vor allem bei höheren Zuschüssen. Alternativ kann der Arbeitgeber die Pauschalversteuerung verweigern. Dann jedoch muss der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil individuell im Rahmen seiner Steuererklärung versteuern. Dies führt zu zusätzlichen Belastungen für den Arbeitnehmer, die seine Vorteile aus dem Jobticket deutlich verringern.

„Zukünftig soll der geldwerte Vorteil nicht mehr versteuert werden müssen – weder vom Arbeitgeber, noch vom Arbeitnehmer. ‚Steuerfreiheit für das Jobticket‘, lautet das Motto unserer Initiative. Das schont den Geldbeutel von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und fördert die Nutzung von Bussen und Bahnen. Darüber freut sich auch die Umwelt“, erklärten Al-Wazir, Schäfer, Sitzmann und Hermann.

„Über sein Jobticket soll man sich zukünftig ausnahmslos freuen können. Nach unserem Willen gehören steuerliche Belastungen schon bald der Vergangenheit an. Hessen hat mit der Einführung des Landestickets für seine Beschäftigten bewiesen, dass man mit attraktiven Angeboten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon überzeugen kann, den ÖPNV zu nutzen. Um noch mehr Unternehmen dazu zu bewegen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Jobtickets anzubieten, wollen wir finanzielle und bürokratische Belastungen vermindern. Unsere Initiative ist für mich ein richtiger und wichtiger Schritt, damit noch mehr Menschen in Deutschland von einem Jobticket profitieren“, sagten Hessens Finanzminister Thomas Schäfer und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. Übrigens: Seit dem ersten 1. Januar 2018 können die Beschäftigen des Landes mit dem in den Tarifverhandlungen vereinbarten LandesTicket in ganz Hessen Busse und Bahnen nutzen. Rund 90.000 Beamtinnen und Beamte, mehr als 45.000 Tarifbeschäftigte und etwa 10.000 Auszubildende profitieren von dem neuen LandesTicket Hessen.

„Eine eigenständige Steuerfreistellung macht das Jobticket für Unternehmen attraktiver. Damit besteht auch die Chance, dass manche Arbeitgeber den Zuschuss für die Fahrkarte erhöhen und mehr Menschen auf Bus und Bahn umsteigen. Da auch viel Verwaltungsarbeit entfällt, reduziert das auch den Aufwand für Unternehmen und Steuerverwaltung“ sagte Finanzministerin Sitzmann. „Bisher ist für viele Firmen die Freigrenze von 44 Euro zugleich der Maximalbetrag, mit dem sie das Jobticket unterstützen. Und es ist ein Baustein, um Schadstoffe in der Luft weiter zu reduzieren“, sagte Verkehrsminister Hermann. Das Land Baden-Württemberg bietet seinen Bediensteten seit 2016 ein Jobticket an. 2017 hatte das Land den Zuschuss von 20 auf 25 Euro erhöht.

Nach der heutigen Entscheidung des Bundesrates hat die Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme, ehe der Deutsche Bundestag im weiteren Verfahren beteiligt wird.

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