Diese fünf Dinge zur Grundsteuererklärung sollten Sie jetzt wissen:
- Die Frist endet am 31. Januar 2023: Dann müssen alle Eigentümer von Grundbesitz (Grundsteuer B) ihre Erklärung gemacht haben.
- Eine Erinnerung gibt es wahrscheinlich noch im ersten Jahresviertel. Aber Achtung: Das bedeutet keine Fristverlängerung!
- Wer den Abgabetermin verpasst hat, sollte die Erklärung schnellstmöglich nachholen. Sonst kann das Finanzamt Verspätungszuschläge verlangen und den Grundsteuerwert schätzen.
- Eigentümer mit land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) haben noch ein bisschen länger Zeit für die Abgabe - nämlich bis zum 31. März 2023. Danach wird auch hier erinnert.
- Damit's mit der Erklärung klappt, gibt es Ausfüllhilfen und weitere Infos unter www.grundsteuer-bw.de.
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