Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

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Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei.

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

PDF-Dokumente

Einige der auf der Internetseite veröffentlichten PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft vor allem Haushaltspläne und dazugehörige Anlagen, die aus dem Haushaltsverfahren SAP erzeugt werden. Bei diesen Dokumenten können insbesondere die maschinenlesbare Inhaltsstruktur und alternative Beschreibungen fehlen oder fehlerhaft sein. Dadurch können Inhalte von assistiven Technologien wie Screenreadern nicht vollständig erfasst und wiedergegeben werden.

Eine repräsentative Auswahl der PDF-Dokumente wurde mit dem PDF Accessibility Checker (PAC) auf PDF/UA-Konformität automatisiert geprüft. Ergänzend erfolgte eine redaktionelle Prüfung.

Nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Absatz 1 L-BGG fallen PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden.

Technische Barrieren

Bei einer vereinfachten Prüfung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit wurden im März 2026 die nachstehenden technisch bedingten Barrieren festgestellt.

  • Einzelne Bedienelemente von Karussells sind in englischer statt in deutscher Sprache beschriftet.
  • Der aktive Zustand einzelner Karussellelemente wird nur durch Farbe vermittelt.
  • Einzelne Bedienelemente weisen vor wechselnden Bildhintergründen keinen durchgehend ausreichenden Kontrast auf.
  • Bei der Tastaturbedienung kann der Fokus auf ein Element außerhalb des sichtbaren Bereichs gelangen.

Die Prüfung umfasste ausgewählte Seiten, Funktionen und ein PDF-Dokument und war keine vollständige Prüfung des gesamten Internetauftritts.

Barrierefreie Alternativen

Wesentliche Informationen zum aktuellen Landeshaushalt werden zusätzlich in HTML-Form auf der Internetseite des Ministeriums bereitgestellt.

Benötigen Sie bestimmte Informationen aus einem nicht barrierefreien Dokument in einer für Sie zugänglichen Form, wenden Sie sich bitte an die unter Ziffer 4 genannte Kontaktstelle. Wir bemühen uns, Ihnen die konkret benötigten Inhalte in einer geeigneten Form zur Verfügung zu stellen.

Wir arbeiten daran, bestehende Barrieren schrittweise zu beseitigen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt und am 15. Juli 2026 überprüft und aktualisiert.

Die Erklärung beruht auf:

  • einer vereinfachten Prüfung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg vom 2. März 2026 sowie
  • einer ergänzenden Selbstbewertung durch die Online-Redaktion des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg vom 15. Juli 2026.

Die externe Prüfung umfasste ausgewählte Seiten und Funktionen sowie ein veröffentlichtes PDF-Dokument. Im Rahmen der ergänzenden Selbstbewertung wurde eine repräsentative Auswahl auf der Internetseite veröffentlichter PDF-Dokumente, die Alternativtexte der redaktionellen Bilder sowie redaktionelle Strukturen und Formatierungen, insbesondere die Auszeichnung von Überschriften, überprüft.

Die PDF-Dateien wurden mit der Software PAC 2026 - PDF Accessibility Checker automatisiert geprüft.

Die Aussagen in dieser Erklärung wurden zuletzt am 23. Juli 2026 auf ihre Richtigkeit überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Internetseite aufgefallen? Benötigen Sie Informationen aus einem nicht barrierefreien Inhalt in einer für Sie zugänglichen Form?

Dann können Sie sich an uns wenden:

Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Kommunikation
Schlossplatz 4, Neues Schloss
70173 Stuttgart

Telefon: +49 711 123-4577
E-Mail: presse@fm.bwl.de

Oder über unser Kontaktformular

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Internetseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie die unter Ziffer 4 genannte Kontaktstelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Website: barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.