Kommunalfinanzen

Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen

Städte und Gemeinden sind unverzichtbar für ein lebenswertes Baden-Württemberg. Sie sichern einen Teil der Grundversorgung, schaffen die notwendige Infrastruktur für Kinderbetreuung und Bildung und gestalten Stadtparks und Dorfplätze.

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Rathaus und Kirche der Stadt Esslingen am Neckar. Bild: ©pure-life-pictures - stock.adobe.com

Grundgesetz und Landesverfassung garantieren den Kommunen die erforderliche Finanzausstattung zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Zuständig dafür sind die Länder. Innerhalb der Landesregierung Baden-Württembergs liegt die Zuständigkeit für die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen beim Finanzministerium.

Die Einnahmen der Kommunen im Jahr 2024

Die Ausgaben der Kommunen im Jahr 2024

Den Einnahmen stehen die Ausgaben gegenüber. Die Kommunen des Landes Baden-Württemberg verbuchten im Jahr 2024 Ausgaben von rund 57,3 Mrd. Euro. Große Teile entfallen auf die Personalausgaben und die soziale Sicherung. Unter dem Begriff soziale Sicherung sind Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Kindergärten und Kinderkrippen, Jugendhilfe oder Sozialhilfe zusammengefasst.

Weitere wichtige Ausgabenblöcke sind die öffentlichen Einrichtungen (zum Beispiel Abwasser, Abfall, öffentlicher Personennahverkehr, Friedhöfe, Stadthallen), das Bau- und Wohnungswesen oder die sonstigen Bereiche wie Feuerwehr, Krankenhäuser und Erholungseinrichtungen. Die tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben sind abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und variieren von Gemeinde zu Gemeinde.

Ausführliche Informationen über die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen finden Sie in der Broschüre Die Kommunen und ihre Einnahmen (PDF).

Ausblick auf die Finanzzuweisungen des Landes im Jahr 2025

Der Staatshaushaltsplan 2025 sieht Leistungen des Landes an die Kommunen in Höhe von rund 20,1 Mrd. Euro (ohne Bundes- und EU-Mittel) vor. Davon stammen rund 14,7 Mrd. Euro aus Mitteln des Landes. Rund 5,4 Mrd. Euro werden als Finanzausgleichsumlage von den Kommunen erhoben. Allein die Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung (ohne die Bundesmittel zur Betriebskostenförderung nach dem Kinderförderungsgesetz) werden sich auf mehr als 1,3 Mrd. Euro belaufen.