Die Kommunen haben eigene Steuereinnahmen: Hierzu gehören die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (zum Beispiel Hundesteuer) sowie einige kommunale Sonderabgaben (zum Beispiel Kurtaxe, Fremdenverkehrsbeiträge). Die Höhe der eigenen Steuereinnahmen können die Kommunen unmittelbar selbst beeinflussen, insbesondere durch die Festsetzung von Hebesätzen bei der Grund- und Gewerbesteuer. Des Weiteren erheben die Kommunen für ihre Leistungen Gebühren.
Die Gemeinden sind auch am Aufkommen der Einkommen- und Umsatzsteuer beteiligt.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beträgt 15 Prozent des im Land erzielten Steueraufkommens und 12 Prozent des Aufkommens aus der Abgeltungsteuer. Auf die einzelnen Gemeinden wird dieser Anteil nach den Einkommensteuerleistungen der Einwohnerinnen und Einwohner verteilt.
An der Umsatzsteuer sind die Gemeinden mit 1,99594395 Prozent des Aufkommens des Umsatzsteuer-Gesamtvolumens zuzüglich eines Festbetrags von 2,4 Mrd. Euro beteiligt. Dieser Prozentsatz wird durch Festbeträge für Aufgabenwahrnehmungen ergänzt. Die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden erfolgt nach einem Verteilschlüssel, der das Gewerbesteueraufkommen, die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die sozialversicherungspflichtigen Löhne und Gehälter berücksichtigt.
Die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sind im Wesentlichen im Finanzausgleichsgesetz (FAG) geregelt. Also etwa, an welchen Steuereinnahmen des Landes die Kommunen in welchem Umfang beteiligt werden und wie diese Mittel unter den 1.101 Gemeinden und 35 Landkreisen in Baden-Württemberg verteilt werden.
Wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden aus dem Finanzausgleich sind die sogenannten Schlüsselzuweisungen. Mit diesen verfolgt das Land zwei wichtige Ziele: Der Gesamtheit der Gemeinden sollen zusätzliche Einnahmen verschafft und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden ausgeglichen werden. Der kommunale Finanzausgleich hat also eine „vertikale“ und eine „horizontale“ Dimension. Die Schlüsselzuweisungen erhalten die Gemeinden als Ersatz für fehlende eigene Steuereinnahmen. Finanziell schwächere Gemeinden werden dabei stärker unterstützt.
Dies gilt entsprechend für die Landkreise. Auch sie erhalten zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs Schlüsselzuweisungen, mit denen gleichzeitig ein Steuerkraftausgleich zwischen den Landkreisen vorgenommen wird.
Neben den Schlüsselzuweisungen erhalten Gemeinden und Landkreise Zuweisungen im Rahmen von Sonderlastenausgleichen, unter anderem für die Schulkosten, die Finanzierung der Kinderbetreuung und die Aufgabenerfüllung im Bereich Flucht und Migration. Für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden im Rahmen des Verkehrslastenverbunds Mittel zur Verfügung gestellt.
Die Finanzausgleichsumlage ist ein wesentliches Element des horizontalen Finanzausgleichs zwischen den Kommunen. Sie ist im Finanzausgleichsgesetz geregelt und wird vom Land steuerkraftabhängig erhoben und den Gemeinden und Kreisen in Form von Finanzzuweisungen größtenteils wieder zurückgegeben. Finanzschwächere Kommunen werden begünstigt, indem sie höhere Zuweisungen erhalten und eine geringere Umlage zahlen müssen.
Mit der bundesrechtlich geregelten Gewerbesteuerumlage sind Bund und Land am Aufkommen der Gewerbesteuer in den Gemeinden beteiligt. Im Gegenzug erhalten die Gemeinden einen Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer.
Mit dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) unterstützt das Land die Kommunen unter anderem beim Bau von Schul- und Krankenhäusern, bei Sanierungsmaßnahmen und der Städtebauförderung sowie bei Kläranlagen und Hochwasserschutzmaßnahmen.
Der Umfang des KIF ist im Finanzausgleichsgesetz festgelegt. Sein Bewilligungsvolumen beträgt im Jahr 2025 rd. 1.508 Mio. Euro und im Jahr 2026 rd. 1.636 Mio. Euro. Die Mittel werden grundsätzlich auf der Grundlage von Förderrichtlinien zur Verfügung gestellt, die vom jeweiligen Fachministerium nach Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden, dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen und dem Ministerium für Finanzen erlassen werden.
Aus den Mitteln des Finanzausgleichs erhalten die Gemeinden auch die Kommunale Investitionspauschale (KIP). Diese ist nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden, sondern soll die Investitionsfähigkeit allgemein verbessern. Jeder Gemeinde wird ein Anteil an dieser Pauschale zugewiesen. Im Jahr 2025 beläuft sich diese voraussichtlich auf rund 1,63 Mrd. Euro.
Leistungsschwache Gemeinden bis zu einer bestimmten Größe profitieren darüber hinaus vom Ausgleichstock, der fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzt. Über die Verteilung dieser Mittel entscheiden Ausschüsse, die bei den Regierungspräsidien eingerichtet und mehrheitlich mit kommunalen Vertretern besetzt sind.
Außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs im engeren Sinne erhalten die Gemeinden vom Land weitere Investitionszuweisungen, laufende Zuweisungen und Kostenerstattungen. Diese belaufen sich im Jahr 2025 auf voraussichtlich knapp 4,2 Mrd. Euro.
Große und landespolitisch bedeutsame Posten sind beispielsweise:
- Zuweisungen für Investitionen für die Breitbrandinfrastruktur,
- Zuweisungen für Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, für flexible Nachmittagsbetreuung und für Hortgruppen und für die schulische Inklusion,
- Erstattung von Kosten im Bereich Flucht und Migration, hierzu gehören u.a. die Kosten der vorläufigen Unterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die Mehraufwendungen für nicht mehr vorläufig untergebrachte Flüchtlinge und auch pauschale Zuweisungen für die Geflüchteten aus der Ukraine, insbesondere wegen den rechtskreiswechselbedingten Mehrbelastungen der Kommunen,
- Zuschüsse für Investitionen an kommunale und öffentliche Krankenhäuser,
- Zuweisungen zur Förderung des ÖPNV und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Erstattung der Kosten für die Unterhaltung von Straßen.
Die Einnahmen der Kommunen im Jahr 2024
Von insgesamt rund 21,1 Mrd. Euro an Steuereinnahmen im Jahr 2024 erzielten die Gemeinden 9,9 Mrd. Euro aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der Gewerbesteuerumlage) und 2,0 Mrd. Euro aus der Grundsteuer.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der baden-württembergischen Gemeinden betrug im Jahr 2024 rund 7,7 Mrd. Euro.
Über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer flossen im Jahr 2024 rund 1,1 Mrd. Euro nach Baden-Württemberg.
Das Land Baden-Württemberg hat den Kommunen für das Jahr 2024 rund 21,8 Mrd. Euro zugewiesen. Davon stammen rund 16,0 Mrd. Euro aus Mitteln des Landes, rund 5,8 Mrd. Euro wurden als Finanzausgleichsumlage von den Kommunen erhoben.
Darin enthalten sind auch die Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung in Höhe von 1,2 Mrd. Euro zzgl. weitere rund 111 Mio. Euro aus Bundesmitteln zur Betriebskostenförderung nach dem Kinderförderungsgesetz.
Die Ausgaben der Kommunen im Jahr 2024
Den Einnahmen stehen die Ausgaben gegenüber. Die Kommunen des Landes Baden-Württemberg verbuchten im Jahr 2024 Ausgaben von rund 57,3 Mrd. Euro. Große Teile entfallen auf die Personalausgaben und die soziale Sicherung. Unter dem Begriff soziale Sicherung sind Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Kindergärten und Kinderkrippen, Jugendhilfe oder Sozialhilfe zusammengefasst.
Weitere wichtige Ausgabenblöcke sind die öffentlichen Einrichtungen (zum Beispiel Abwasser, Abfall, öffentlicher Personennahverkehr, Friedhöfe, Stadthallen), das Bau- und Wohnungswesen oder die sonstigen Bereiche wie Feuerwehr, Krankenhäuser und Erholungseinrichtungen. Die tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben sind abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und variieren von Gemeinde zu Gemeinde.
Ausführliche Informationen über die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen finden Sie in der Broschüre Die Kommunen und ihre Einnahmen (PDF).
Ausblick auf die Finanzzuweisungen des Landes im Jahr 2025
Der Staatshaushaltsplan 2025 sieht Leistungen des Landes an die Kommunen in Höhe von rund 20,1 Mrd. Euro (ohne Bundes- und EU-Mittel) vor. Davon stammen rund 14,7 Mrd. Euro aus Mitteln des Landes. Rund 5,4 Mrd. Euro werden als Finanzausgleichsumlage von den Kommunen erhoben. Allein die Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung (ohne die Bundesmittel zur Betriebskostenförderung nach dem Kinderförderungsgesetz) werden sich auf mehr als 1,3 Mrd. Euro belaufen.