Die Einnahmen der Kommunen im Jahr 2025
Die Gemeinden erhalten einen Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beträgt 15 Prozent des im Land erzielten Steueraufkommens und 12 Prozent des Aufkommens aus der Abgeltungsteuer. Auf die einzelnen Gemeinden wird dieser Anteil nach den Einkommensteuerleistungen der Einwohnerinnen und Einwohner verteilt.
An der Umsatzsteuer sind alle Gemeinden mit 1,99594395 Prozent des bundesweit Gesamtaufkommens beteiligt; hinzu kommt ein Festbetrag von 2,4 Mrd. Euro. Dieser Anteil wird durch weitere Festbeträge für bestimmte Aufgaben ergänzt und liegt im Jahr 2026 damit bei insgesamt 4,0 Mrd. Euro. Die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden erfolgt nach einem Verteilschlüssel, der das Gewerbesteueraufkommen, die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die sozialversicherungspflichtigen Löhne und Gehälter berücksichtigt.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der baden-württembergischen Gemeinden betrug im Jahr 2025 rund 8,2 Mrd. Euro. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer betrug rund 1,2 Mrd. Euro.
Zu den eigenen Einnahmen der Kommunen zählen insbesondere die Grundsteuer, die Gewerbesteuer sowie die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern wie zum Beispiel die Hundesteuer. Hinzu kommen weitere kommunale Abgaben, wie etwa Kurtaxe oder Fremdenverkehrsbeiträge. Die Höhe dieser eigenen Einnahmen können die Kommunen unmittelbar selbst beeinflussen, beispielweise über die Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer. Darüber hinaus erheben die Kommunen für ihre Leistungen Gebühren.
Von den Steuereinnahmen der Gemeinden in Höhe von insgesamt rund 20,9 Mrd. Euro (inkl. Steueranteile – siehe Nummer 1) entfielen im Jahr 2025 9,2 Mrd. Euro auf die Gewerbesteuer (nach Abzug der Gewerbesteuerumlage) und 2,0 Mrd. Euro auf die Grundsteuer.
Die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen sind im Wesentlichen im Finanzausgleichsgesetz (FAG) geregelt. Dieses regelt unter anderem, an welchen Steuereinnahmen des Landes die Kommunen beteiligt werden und wie diese Mittel auf die 1.101 Gemeinden und 35 Landkreise in Baden-Württemberg verteilt werden.
Wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden aus dem Finanzausgleich sind die sogenannten Schlüsselzuweisungen. Mit diesen verfolgt das Land zwei wichtige Ziele: Der Gesamtheit der Gemeinden sollen zusätzliche Einnahmen verschafft und gleichzeitig sollen übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden ausgeglichen werden. Der kommunale Finanzausgleich hat also eine „vertikale“ und eine „horizontale“ Dimension. Die Schlüsselzuweisungen erhalten die Gemeinden als Ersatz für fehlende eigene Steuereinnahmen. Finanziell schwächere Gemeinden werden daher stärker unterstützt.
Dies gilt entsprechend für die Landkreise. Auch sie erhalten zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs Schlüsselzuweisungen, mit denen gleichzeitig ein Steuerkraftausgleich zwischen den Landkreisen vorgenommen wird.
Neben den Schlüsselzuweisungen erhalten die Gemeinden und Landkreise Zuweisungen im Rahmen von Sonderlastenausgleichen, unter anderem für die Schulkosten, die Finanzierung der Kinderbetreuung und die Aufgabenerfüllung im Bereich Flucht und Migration. Für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden im Rahmen des Verkehrslastenverbunds Mittel zur Verfügung gestellt.
Insgesamt haben die Kommunen im Jahr 2025 im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs rund 18,7 Mrd. Euro erhalten.
Die Finanzausgleichsumlage ist ein wesentliches Element des horizontalen Finanzausgleichs zwischen den Kommunen. Sie ist im Finanzausgleichsgesetz geregelt, wird vom Land steuerkraftabhängig erhoben und in Form von Finanzzuweisungen zum großen Teil an die Gemeinden und Kreise zurückgegeben. Finanzschwächere Kommunen werden begünstigt, weil sie höhere Zuweisungen erhalten und eine geringere Umlage zahlen müssen.
Die Finanzausgleichsumlage lag im Jahr 2025 bei rund 5,9 Mrd. Euro. Davon sind rund 0,9 Mrd. Euro in den Landeshaushalt und rund 5,0 Mrd. Euro zurück in den kommunalen Finanzausgleich geflossen.
Über die bundesrechtlich geregelte Gewerbesteuerumlage werden Bund und Land am Gewerbesteueraufkommen der Gemeinden beteiligt. Dafür erhalten die Gemeinden Anteile an der Lohn- und Einkommensteuer.
Mit dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) unterstützt das Land die Kommunen unter anderem beim Bau und der Sanierung von Schulgebäuden, beim Krankenhausbau und bei Maßnahmen zur Entwicklung des Ländlichen Raums sowie zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Die Mittel werden grundsätzlich auf der Grundlage von Förderrichtlinien zur Verfügung gestellt, die vom jeweiligen Fachministerium nach Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden, dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen und dem Ministerium für Finanzen erlassen werden.
Der Umfang des KIF ist im Finanzausgleichsgesetz festgelegt. Sein Bewilligungsvolumen betrug im Jahr 2025 1.508,142 Mio. Euro.
Aus den Mitteln des Finanzausgleichs erhalten die Gemeinden auch die Kommunale Investitionspauschale (KIP). Diese ist nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden, sondern soll die Investitionsfähigkeit allgemein verbessern. Jeder Gemeinde wird ein Anteil an dieser Pauschale zugewiesen. Diese betrug im Jahr 2025 rund 1,6 Mrd. Euro.
Leistungsschwache Gemeinden profitieren darüber hinaus vom Ausgleichstock, der fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzt. Über die Verteilung dieser Mittel entscheiden Ausschüsse, die bei den Regierungspräsidien eingerichtet und mehrheitlich mit kommunalen Vertretern besetzt sind.
Außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs im engeren Sinne erhalten die Gemeinden vom Land weitere Investitionszuweisungen, laufende Zuweisungen und Kostenerstattungen. Diese betrugen laut Staatshaushaltsplan 2025 knapp 5,1 Mrd. Euro.
Große und landespolitisch bedeutsame Posten sind zum Beispiel:
- Zuweisungen für Investitionen in die Breitbandinfrastruktur,
- Zuweisungen für Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, für die flexible Nachmittagsbetreuung, für Hortgruppen und für die schulische Inklusion,
- Erstattung von Kosten im Bereich Flucht und Migration,
- Zuschüsse für Investitionen an kommunale und öffentliche Krankenhäuser,
- Zuweisungen zur Förderung des ÖPNV und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Erstattung der Kosten für die Unterhaltung von Straßen.
Die Ausgaben der Kommunen im Jahr 2025
Den Einnahmen stehen die Ausgaben gegenüber. Die Kommunen des Landes Baden-Württemberg verzeichneten im Jahr 2025 Ausgaben von rund 60,7 Mrd. Euro. Große Teile entfielen auf Personalausgaben und soziale Sicherung. Zur sozialen Sicherung zählen unter anderem Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Kindergärten und Kinderkrippen sowie Leistungen der Jugend- und Sozialhilfe.
Weitere wichtige Ausgabenblöcke sind öffentliche Einrichtungen, etwa Abwasser, Abfall, öffentlicher Personennahverkehr, Friedhöfe und Stadthallen, außerdem das Bau- und Wohnungswesen sowie sonstige Bereiche wie Feuerwehr, Krankenhäuser und Erholungseinrichtungen. Welche Aufgaben im Einzelnen wahrgenommen werden, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab und variiert von Gemeinde zu Gemeinde.
Ausführliche Informationen über die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen finden Sie in der Broschüre Die Kommunen und ihre Einnahmen (PDF).
Ausblick auf die Finanzzuweisungen des Landes im Jahr 2026
Auf Basis des Staatshaushaltsplans und der Steuerschätzung Mai 2026 wird das Land im Jahr 2026 voraussichtlich 23,6 Mrd. Euro an die Kommunen leisten (ohne Bundes- und EU-Mittel). Davon stammen rund 17,6 Mrd. Euro aus Mitteln des Landes. Rund 6,0 Mrd. Euro werden als Finanzausgleichsumlage von den Kommunen erhoben. Allein für die Kleinkindbetreuung sind Zuweisungen von mehr als 1,5 Mrd. Euro vorgesehen; davon stammen 111,9 Mio. Euro vom Bund.
