Kommunalfinanzen

Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen

Städte und Gemeinden sind unverzichtbar für ein lebenswertes Baden-Württemberg. Sie sichern einen Teil der Grundversorgung, schaffen die notwendige Infrastruktur für Kinderbetreuung und Bildung und gestalten Stadtparks und Dorfplätze.

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Rathaus und Kirche der Stadt Esslingen am Neckar. Bild: ©pure-life-pictures - stock.adobe.com

Grundgesetz und Landesverfassung garantieren den Kommunen die erforderliche Finanzausstattung zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Zuständig dafür sind die Länder. Innerhalb der Landesregierung Baden-Württembergs liegt die Zuständigkeit für die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen beim Finanzministerium.

Die Einnahmen der Kommunen im Jahr 2025

Die Ausgaben der Kommunen im Jahr 2025

Den Einnahmen stehen die Ausgaben gegenüber. Die Kommunen des Landes Baden-Württemberg verzeichneten im Jahr 2025 Ausgaben von rund 60,7 Mrd. Euro. Große Teile entfielen auf Personalausgaben und soziale Sicherung. Zur sozialen Sicherung zählen unter anderem Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Kindergärten und Kinderkrippen sowie Leistungen der Jugend- und Sozialhilfe.

Weitere wichtige Ausgabenblöcke sind öffentliche Einrichtungen, etwa Abwasser, Abfall, öffentlicher Personennahverkehr, Friedhöfe und Stadthallen, außerdem das Bau- und Wohnungswesen sowie sonstige Bereiche wie Feuerwehr, Krankenhäuser und Erholungseinrichtungen. Welche Aufgaben im Einzelnen wahrgenommen werden, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab und variiert von Gemeinde zu Gemeinde.

Ausführliche Informationen über die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen finden Sie in der Broschüre Die Kommunen und ihre Einnahmen (PDF).

Ausblick auf die Finanzzuweisungen des Landes im Jahr 2026

Auf Basis des Staatshaushaltsplans und der Steuerschätzung Mai 2026 wird das Land im Jahr 2026 voraussichtlich 23,6 Mrd. Euro an die Kommunen leisten (ohne Bundes- und EU-Mittel). Davon stammen rund 17,6 Mrd. Euro aus Mitteln des Landes. Rund 6,0 Mrd. Euro werden als Finanzausgleichsumlage von den Kommunen erhoben. Allein für die Kleinkindbetreuung sind Zuweisungen von mehr als 1,5 Mrd. Euro vorgesehen; davon stammen 111,9 Mio. Euro vom Bund.