Zuständig für Besoldung, Versorgung und Tarifrecht

Das Finanzministerium Baden-Württemberg ist für das Tarifrecht im öffentlichen Dienst und wesentliche Teile des Dienstrechts zuständig. Es betreut zudem die Personalangelegenheiten der Bediensteten des viertgrößten Ressorts des Landes mit 21.000 Stellen, sofern diese nicht von nachgeordneten Einheiten übernommen werden.

Mitarbeiter der Besoldung
Beamte und Richter

Zuständig für das Besoldungsrecht

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg ist zuständig für das Besoldungsrecht der rund 178.000 Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes und der etwa 25.000 Beamtinnen und Beamten bei den Kommunen.

Eine lächelnde Frau in Jeansjacke blickt nach oben. Rechts stehen ihr Name „ANNA“ sowie der Hinweis, dass sie im Finanzministerium die Themen Personal, Ausbildung und Studium betreut.
Arbeitnehmer

Zentrale Arbeitgeberfunktion

Das Ministerium für Finanzen ist zuständig für das gesamte Dienstrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildenden und sonstigen privatrechtlich Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg.