Das Finanzministerium Baden-Württemberg ist für das Tarifrecht im öffentlichen Dienst und wesentliche Teile des Dienstrechts zuständig. Es betreut zudem die Personalangelegenheiten der Bediensteten des viertgrößten Ressorts des Landes mit 21.000 Stellen, sofern diese nicht von nachgeordneten Einheiten übernommen werden.