Das Ministerium für Finanzen ist für das Tarifrecht im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg und für wesentliche Teile des Dienstrechts zuständig.
Das Ministerium betreut auch die Personalangelegenheiten der Bediensteten des mit 21.000 Stellen viertgrößten Ressorts des Landes, soweit dies nicht die nachgeordneten Verwaltungseinheiten übernommen haben.