Öffentlicher Dienst in Baden-Württemberg

Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird groß geschrieben.

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Zuständig für Besoldung, Versorgung und Tarifrecht

Das Ministerium für Finanzen ist für das Tarifrecht im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg und für wesentliche Teile des Dienstrechts zuständig.

Das Ministerium betreut auch die Personalangelegenheiten der Bediensteten des mit 21.000 Stellen viertgrößten Ressorts des Landes, soweit dies nicht die nachgeordneten Verwaltungseinheiten übernommen haben.

Arbeitsplatz im Büro (Quelle: rupbilder, Fotolia)
  • Beamte und Richter

Zuständig für das Besoldungsrecht

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg ist zuständig für das Besoldungsrecht der rund 178.000 Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes und der etwa 25.000 Beamtinnen und Beamten bei den Kommunen.

 

Personen im Gespräch (Quelle: Fotoimpressionen, Fotolia)
  • Arbeitnehmer

Zentrale Arbeitgeberfunktion

Das Ministerium für Finanzen ist zuständig für das gesamte Dienstrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildenden und sonstigen privatrechtlich Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg.