Das Internationale Congresscenter Stuttgart. Bild: Landesmesse Stuttgart GmbH

Landesbeteiligungen sind Standortpolitik

Baden-Württemberg ist an 87 Unternehmen direkt sowie an einer Vielzahl weiterer Firmen mittelbar beteiligt: dazu gehören unter anderem Flughäfen, Glücksspielunternehmen, Häfen, Banken, Verkehrs- und Transportunternehmen ebenso wie wissenschaftliche Unternehmen. Darüber hinaus gibt es zwei rechtlich unselbstständige Landesbetriebe - die Staatliche Münzen Baden-Württemberg und das Staatsweingut Meersburg.

Ob eine staatliche Beteiligung notwendig ist, wird dabei stets unter wirtschafts-, struktur- und standortpolitischen Gesichtspunkten geprüft. Das Ministerium für Finanzen nimmt die dem Land zustehenden gesellschaftsrechtlichen Interessen wahr und koordiniert die Überwachungsorgane bei den Beteiligungen.

Rothaus Park der Landesmesse in Stuttgart / Bild: Landesmesse Stuttgart GmbH, Konstantin Tschovikov
  • Grundsätze Staatlicher Beteiligung

Beteiligung ist kein Selbstzweck

Die Landeshaushaltsordnung (§ 65 LHO) erlaubt dem Staat grundsätzlich nur dann eine unternehmerische Betätigung, wenn dies wichtigen staatlichen Interessen dient.

 

Der Stuttgarter Flughafen / Bild: Flughafen Stuttgart GmbH
  • Unternehmen und Beteiligungen im Überblick

Brauerei, Flughäfen und Münzen

Das Spektrum der Landesbeteiligungen ist breit gefächert: Es reicht von der Staatsbrauerei, über Flughäfen, bis hin zu den Staatlichen Münzen.
 

  • Publikationen

Beteiligungsbericht 2023

Der Beteiligungsbericht des Landes Baden-Württemberg 2023 berichtet über die unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen des Landes im Berichtsjahr 2022.

  • Umwandlung und Errichtung von Landeseinrichtungen

Immer in der richtigen Form

Erfüllt die Verwaltung ihre Anforderungen nicht optimal, kann eine Verselbständigung bis hin zu einer Kombination aus öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Organisationselementen erforderlich werden.
 

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