Ressort

Organisation und Aufgaben

Gang im Inneren des Rosengartenflügel des Neuen Schlosses

Das Ministerium für Finanzen hat insgesamt sechs Abteilungen. Sie sind für Finanzpolitik, Haushalt, Steuern, Landesbeteiligungen und Immobilien des Landes zuständig.

Auch das Tarifrecht im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg und wesentliche Teile des Dienstrechts der Beamtinnen und Beamten, insbesondere im Bereich Besoldung und Versorgung, obliegen dem Ministerium für Finanzen. Daneben betreut das Ministerium für Finanzen als oberste Landesbehörde weitere Personalangelegenheiten, soweit dies nicht die nachgeordneten Verwaltungseinheiten übernommen haben.

Ministerium als oberste Landesbehörde

Als oberste Landesbehörde ist das Ministerium zuständig für eine Vielzahl von unterschiedlichen Behörden und Landesbetrieben.
Dazu gehören

  • die beiden Landesoberbehörden Statistisches Landesamt und Landesamt für Besoldung und Versorgung
  • die Mittelbehörde Oberfinanzdirektion Karlsruhe mit ihren 65 örtlichen Finanzämtern (darunter das Zentrale Konzernprüfungsamt) und sechs Staatlichen Hochbauämtern
  • der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg (bestehend aus Betriebsleitung, zwölf Ämtern und einem Universitätsbauamt)
  • die staatlichen Betriebe Staatliche Münzen Baden-Württemberg, die Wilhelma und das Staatsweingut Meersburg.