Leichte Sprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit

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Das Finanz-Ministerium Baden-Württemberg
ist zuständig für diese Internet-Seite.

Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die Abkürzung ist: L-BGG.
In dem Gesetz steht:
Auch Menschen mit Behinderungen sollen die Inhalte
einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.

Im Text auf dieser Seite erklären wir:
Einige Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.
Aber wir arbeiten daran.
Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile
der Internet-Seite gut lesen können.
Aber: Das ist viel Arbeit.
Darum wird das einige Zeit dauern.

1. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei:



  • Dokumente, die wir vor dem 23. September 2018 erstellt haben

  • und mit denen wir jetzt noch arbeiten.

  • Einige Dokumente

  • die wir nach dem 23. September 2018 erstellt haben.

  • Einige Videos

  • Einige Formulare


Es gibt noch andere Teile der Internet-Seite,
die nicht barrierefrei sind
Im Gesetz steht:
Das dürfen wir so lassen.
Aber nur dann:

  • Wenn wir ein Dokument vor dem 23. September 2018

    erstellt haben und

  • Wenn wir das Dokument jetzt bei unserer Arbeit

    nicht mehr benutzen.


2. Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung zur Barriere-Freiheit



Die Erklärung zur Barriere-Freiheit haben wir selbst erstellt
und selbst geschrieben.
Das haben wir am 22. September 2020 getan.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.03.2024 überprüft.

3. Information an uns



Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden?
Das heißt:
Es gibt noch mehr Teile,
die nicht barrierefrei sind?
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.

Das ist unsere Adresse:
Finanz-Ministerium Baden-Württemberg
Schlossplatz 4, Neues Schloss
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/ 123 0
E-Mail: presse@fm.bwl.de


3. Durchsetzungs-Verfahren



Es ist dem Finanz-Ministerium Baden-Württemberg wichtig,
dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.
Darum können Sie sich melden und uns sagen:
Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.

Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?
Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.

Wir haben uns nicht gemeldet?
Dann können Sie sich beschweren.
Und zwar bei der Landes-Behindertenbeauftragten.

Das ist die Adresse der Landes-Behindertenbeauftragten:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 – 27 93 36 0
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.
Das alles steht im:
LBGG Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4




Text: Übersetzung und Prüfung Leichte Sprache durch AnWert e.V., Aachen.

Bild: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013