Stellenangebot: FM Professionals

Sachbearbeitung (w/m/d) für die Abrechnung von Krankheitskosten

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Eine Frau mit grauen Haaren und helbblau-weiss gestreiftem Hemd lächelt in die Kamera. Darüber das Logo der Personalmarketingkampagne des Finanzministeriums BW und der Schrift: Amtlich was bewegen in der Finanzverwaltung

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Sachbearbeitung (w/m/d) für die Abrechnung von Krankheitskosten

Ihre Aufgaben:

Ihr Profil:

Unser Angebot:

  • Individuelle und umfangreiche Einarbeitung
  • Persönlich und fachliche Weiterentwicklung durch ein umfassendes Fortbildungsangebot
  • Work-Life-Balance, familienfreundliche und flexible Arbeitszeitmodelle; gleitende Arbeitszeit 39,5 h / Woche (Arbeitnehmerverhältnis) bzw. 41 h/Woche (Beamtenverhältnis)
  • Die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
  • Heiligabend und Silvester dienstfrei, 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche
  • Gesundheitsmanagement und Sportangebote
  • Verpflegungsmöglichkeit in der Betriebskantine
  • Sehr gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln; das Dienstgebäude befindet sich direkt gegenüber der S-Bahn-Haltestelle „Fellbach“
  • Nachhaltige Mobilität mit dem JobTicket BW (z.B. Deutschlandticket) und JobBike BW
  • Tarifbeschäftigte: Jährliche Sonderzahlung sowie eine Zusatzversorgung als Betriebsrente

Kontakt

Fragen zum Bewerbungsprozess
Herr Luu (Personalabteilung)
Tel.: 0711 / 3426 - 2290

Fachliche Fragen
Herr Ginter (Fachabteilung)
Tel.: 0711 / 3426 - 3713

Ihre Bewerbung:

Ihre Bewerbung senden Sie uns bitte unter Angabe der Kennziffer 1112-B über das Bewerberportal zu.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Wichtige Informationen:

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist.

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Datenschutzhinweise:

Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten entsprechend Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 15 Landesdatenschutzgesetz und §§ 83 bis 88 Landesbeamtengesetz zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes verwendet.