Zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die laufende Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen rechtzeitig einleiten zu können.
Zu diesem Zweck wurden in der konstituierenden Sitzung des Stabilitätsrats am 28. April 2010 vier Haushaltskennziffern festgelegt, mit denen das Vorliegen einer drohenden Notlage untersucht wird:
- das strukturelle Defizit je Einwohner,
- die Kreditfinanzierungsquote (d.h. das Verhältnis von Netto-Kreditaufnahme und bereinigten Ausgaben),
- der Schuldenstand je Einwohner und
- die Zins-Steuer-Quote (d.h. das Verhältnis von Zinsausgaben und Steuereinnahmen).
Betrachtet werden jeweils die Haushaltsabschlüsse der vorangegangenen zwei Jahre, die Soll-Werte für das aktuelle und das folgende Haushaltsjahr sowie der Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Die Überschreitung bestimmter Schwellenwerte bei der Mehrzahl der Kennziffern führt unter bestimmten Bedingungen zu einer gesonderten Überprüfung des jeweiligen Haushalts und ggf. zur Vereinbarung eines Sanierungsprogramms, dessen Einhaltung die Gebietskörperschaft halbjährlich gegenüber dem Stabilitätsrat nachzuweisen hat.
Damit der Stabilitätsrat seiner Aufgabe nachkommen kann, haben Bund und Länder jährlich einen Stabilitätsbericht gegenüber dem Stabilitätsrat abzugeben. Der Rat tritt regulär zwei Mal im Jahr, üblicherweise im Mai und Oktober, zu seinen Sitzungen zusammen. Ihm gehören der Bundesfinanzminister, die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder und der Bundeswirtschaftsminister an.
Auf der Grundlage des Stabilitätsberichtes Baden-Württembergs sieht der Stabilitätsrat keine drohende Haushaltsnotlage für das Land.