Im aktuellen Doppelhaushalt finden sich viele Maßnahmen für den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Die Maßnahmen sind entsprechend der EU-Taxonomie ausgewiesen. Die EU-Taxonomie ist eine Verordnung zur Definition von Nachhaltigkeit. Mit ihrer Hilfe können Maßnahmen folgenden sechs Umweltzielen zugeordnet werden:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Die EU-Taxonomie hat dabei insbesondere auch die Wirksamkeit von Maßnahmen im Blick.
Nach diesem Maßstab sind im Doppelhaushalt pro Jahr ca. 1,4 Milliarden Euro für den Klimaschutz (Umweltziele 1 und 2) vorgesehen sowie ca. 700 Millionen Euro für Umwelt- und Naturschutz (Umweltziele 3 bis 6). Hinzu kommen Maßnahmen in Landesbetrieben und nicht rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts (Klimaschutz 240 Millionen und Umweltschutz 74 Millionen).
Im Detail: Klima-, Umwelt-, und Naturschutz im Staatshaushaltsplan 2025/2026
Green Budgeting
Baden-Württemberg beteiligt sich aktiv an einem EU-Projekt, um die bisherige Haushaltssystematik zu einer Green Budgeting-Methode weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Klima- und Umweltwirkungen von Haushaltsmaßnahmen künftig umfassend und frühzeitig zu erfassen. So soll eine verbesserte Informationsgrundlage für eine nachhaltigkeitsorientierte Haushaltspolitikpolitik geschaffen werden.
Wichtige Informationen zur Klima- und Umweltwirkung von einzelnen Maßnahmen und Budgetpositionen können so frühzeitig bereitgestellt werden. Dadurch können die politischen Entscheidungsträger diese Informationen bereits im Prozess der Haushaltsaufstellung aufgreifen und bei ihren Entscheidungen einbeziehen. Damit kann das Green Budgeting zu einem effektiven Instrument werden, das eine strukturierte Priorisierung von Maßnahmen und Budgetpositionen unter Berücksichtigung der Klima- und Umweltziele erlaubt.