Fragen und Antworten

Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungs- gesetz (LuKIFG)

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Baden-Württemberg gibt zwei Drittel seines Anteils am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität an seine Kommunen weiter. Damit steht für Investitionen in die kommunale Infrastruktur in Baden-Württemberg ein Gesamt-Fördervolumen nach dem LuKIFG in Höhe von 8.766.533.333 Euro zur Verfügung.

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.