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Erklärung zur Barriere-Freiheit

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Das Finanz-Ministerium Baden-Württemberg
ist zuständig für diese Internet-Seite.

Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die Abkürzung ist: L-BGG.
In dem Gesetz steht:
Auch Menschen mit Behinderungen sollen die Inhalte
einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.

Im Text auf dieser Seite erklären wir:
Einige Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.
Aber wir arbeiten daran.
Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile
der Internet-Seite gut benutzen können.
Aber: Das ist viel Arbeit.
Darum wird das einige Zeit dauern.

1. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei:



  • Einige Dokumente, die wir vor dem 23. September 2018 veröffentlicht haben

  • und mit denen wir jetzt noch arbeiten.

  • Einige Dokumente

  • die wir nach dem 23. September 2018 veröffentlicht haben.

  • Einige Bilder-Karussells


Es gibt noch andere Teile der Internet-Seite,
die nicht barrierefrei sind.
Im Gesetz steht:
Das dürfen wir so lassen.
Aber nur dann:

  • Wenn wir ein Dokument vor dem 23. September 2018

    veröffentlicht haben und

  • Wenn wir das Dokument jetzt bei unserer Arbeit

    nicht mehr für ein laufendes Verwaltungs-Verfahren brauchen.


2. Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung zur Barriere-Freiheit



Die Erklärung zur Barriere-Freiheit haben wir selbst erstellt

Das haben wir am 22. September 2020 getan.
Eine Fach-Stelle hat Teile der Internet-Seite am 2. März 2026 geprüft.
Wir haben die Internet-Seite am 15. Juli 2026 selbst geprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23. Juli 2026 überprüft.

3. Information an uns



Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden?
Das heißt:
Es gibt noch mehr Teile,
die nicht barrierefrei sind?
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.

Das ist unsere Adresse:
Finanz-Ministerium Baden-Württemberg
Schlossplatz 4, Neues Schloss
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/ 123 0
E-Mail: presse@fm.bwl.de


4. Schlichtungs-Verfahren



Es ist dem Finanz-Ministerium Baden-Württemberg wichtig:
Diese Internet-Seite soll barrierefrei sein.
Sie haben eine Barriere auf unserer Internet-Seite gefunden?
Dann können Sie uns die Barriere melden.

Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?
Dann müssen wir Ihnen innerhalb von 4 Wochen antworten.

Wir haben Ihnen nicht innerhalb von 4 Wochen geantwortet?
Oder Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.
Die Schlichtungs-Stelle hilft bei einem Streit.
Die Schlichtungs-Stelle versucht gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden.
Das ist die Adresse der Schlichtungs-Stelle:
Landes-Zentrum Barrierefreiheit
Schlichtungs-Stelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 – 1 23 39 37 5
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.
In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.
Das alles steht im:
LBGG Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4



Bild: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013