Landeshaushalt

Die Haushaltsrechnung

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Die Haushaltsrechnung stellt die tatsächlich geleisteten Einnahmen und Ausgaben den Ansätzen des durch das Staatshaushaltsgesetz verabschiedeten Haushaltsplans (unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und Vorgriffe) gegenüber. Sie zeigt des Weiteren auf, inwieweit über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen mit Zustimmung des Ministeriums für Finanzen geleistet wurden.

Sie bildet zusammen mit der Vermögensrechnung und den Bemerkungen des Rechnungshofes Baden-Württemberg (§ 97 LHO) die Entscheidungsgrundlage für die Entlastung der Landesregierung durch den Landtag des Landes Baden-Württemberg.