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Wir sind Viele - wir leben Vielfalt

Die Finanzverwaltung steht nicht nur für eine Vielfalt an Tätigkeiten und Aufgaben, sondern auch für eine Vielfalt an Menschen. Bei uns sind alle Menschen wertvoll.

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Die Zusammenarbeit in der Finanzverwaltung ist geprägt von einer Kultur der Wertschätzung und des Respekts. Bei uns sind alle Menschen wertvoll.

Wichtige Bausteine für die gelebte Vielfalt in der Finanzverwaltung sind:

Chancengleichheit

Egal ob weiblich, männlich oder divers - für die Bewältigung des Arbeitsalltags und der beruflichen Tätigkeiten spielt das Geschlecht keine Rolle. Für uns bedeutet Gleichstellung bzw. Chancengleichheit, dass allen Beschäftigten die gleichen Chancen in sämtlichen beruflichen Bereichen wie Ausbildung, Arbeitszeitmodellen, Karriere und Vergütung offenstehen. Wir möchten allen Beschäftigten die Chance bieten, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten beruflich frei zu entwickeln. Dieses Ziel verfolgen und unterstützen die Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) in besonderem Maße, indem sie auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes achten und die Dienststellenleitungen bei der Umsetzung unterstützen.

Charta der Vielfalt

Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgeberinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Seit dem 15. November 2012 ist Baden-Württemberg Teil dieser Initiative und unterstützt dadurch das Ziel, Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Wir möchten ein Arbeitsumfeld schaffen, welches frei von Vorurteilen ist und in dem alle Beschäftigten Wertschätzung erfahren.

Inklusion

In der Finanzverwaltung Baden-Württemberg setzen wir uns aktiv für ein inklusives Arbeitsumfeld ein.
Wir sind überzeugt, dass Menschen mit einer Schwerbehinderung ebenso wertvolle Beiträge leisten wie Menschen ohne Behinderung. Sie sind im Berufsleben genauso leistungsfähig und leistungsbereit, wobei sie hierfür oftmals einen höheren Aufwand erbringen müssen. Beschäftigte mit Behinderungen bedürfen daher der besonderen Unterstützung und Förderung, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten inklusiv umzusetzen und weiterzuentwickeln.

Deshalb hat Baden-Württemberg einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land erarbeitet. Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch die gleichen Chancen, Rechte und Möglichkeiten zur Teilhabe hat.

Daher werden Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen ausdrücklich begrüßt. Und auch nach der Einstellung sorgen wir für die passende Unterstützung, z. B. durch ein Mentoring-Programm oder die Beschaffung notwendiger Arbeitshilfen.

Ihre Fähigkeiten, Ihre Perspektiven und Ihre Einblicke sind uns wichtig.