Steuern sind eine wesentliche Grundlage für unser Gemeinwesen. Schulen und Hochschulen, Polizistinnen, Staatsanwälte, unsere Verkehrsinfrastruktur und vieles mehr sind nur zu finanzieren, weil alle zusammen ihren Teil beitragen. Wissen Sie eigentlich, wie viel Sie über Ihre Einkommensteuer zur Bildung unserer Kinder beisteuern? Zum öffentlichen Personennahverkehr? Oder zu unserer Sicherheit? Der Zusammen-Rechner zeigt es Ihnen – aufgeschlüsselt nach allen Aufgaben, die das Land Baden-Württemberg solidarisch für alle Menschen im Südwesten übernimmt.
Der Zusammen-Rechner ist eine vereinfachte Modellrechnung auf Basis des für Bund und Länder einheitlichen Funktionenplans. Durch diesen Funktionenplan werden alle Einnahmen und Ausgaben des Landes einzelnen Aufgaben zugeordnet. Die Modellrechnung setzt somit die geplanten Ausgaben des Landes Baden-Württemberg für den Haushalt 2025/2026 in Relation zu Ihrer individuell bezahlten Einkommensteuer.
- Die Einkommensteuer, die Bürgerinnen und Bürger entrichten, geht jeweils zu 42,5 Prozent an das Land und den Bund. 15 Prozent erhalten die Kommunen. Diese Aufteilung ergibt sich aus Artikel 106 Absatz 3 des Grundgesetzes und aus § 1 Gemeindefinanzreformgesetz. Zusätzlich leitet das Land Baden-Württemberg grundsätzlich 23% seines Anteils an der Einkommensteuer an die Kommunen weiter. Die Anteile von Bund und Gemeinden (und bei Kirchensteuer der Religionsgemeinschaften) werden in dieser Modellrechnung nicht betrachtet, da diese Körperschaften separat von der Landesplanung eigene Haushaltspläne aufstellen.
- Der gesamte Landeshaushalt 2025/2026 hat für beide Jahre zusammen ein Brutto-Volumen von rund 135,4 Milliarden Euro. Steuern bilden mit Abstand den größten Anteil der Einnahmen, die Einkommensteuer ist nur ein Teil davon. In seiner vereinfachten Darstellung geht das Modell davon aus, dass die Summe aller Einnahmen aus der Einkommensteuer zur Deckung aller regulären, nicht gesondert finanzierten Ausgaben des Landes zur Verfügung steht und proportional auf diese Ausgabenbereiche verteilt wird. Tatsächlich ist das Zusammenwirken von Einnahmen und Ausgaben des Landes weitaus komplexer.
- Im Sinne einer bestmöglichen Transparenz wurde der Funktionenplan für das Modell in wenigen Punkten umstrukturiert: Anders als im offiziellen Funktionenplan sind Versorgung und Beihilfen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Angestellte des Landes unter „Versorgung“ in einem Punkt zusammengefasst. Außerdem wurden einzelne Funktionen zusammengefasst und die Daten um haushaltstechnische Posten (z.B. interne Verrechnungen) und gesondert finanzierte Ausgaben bereinigt (z.B., wenn eine Ausgabe nicht durch Steuern, sondern durch zweckgebundene Gebühren finanziert wird).
- Der Solidaritätszuschlag steht zu 100% dem Bund und die Kirchensteuer zu 100% der jeweiligen Religionsgemeinschaft zu, das Land ist daran nicht beteiligt. Beide Zuschlagsteuern sind daher im Modell nicht berücksichtigt.