Zweimal im Jahr kommt der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" zusammen, um die voraussichtliche Entwicklung der Steuereinnahmen zu analysieren. Die Prognose umfasst jeweils das laufende Jahr sowie die vier folgenden Jahre und damit den sogenannten mittelfristigen Zeitraum. Die Termine für die Steuerschätzungen sind in der Regel im Mai und im November.
Mitglieder des Arbeitskreises
Die Mitglieder des Arbeitskreises kommen sowohl aus dem öffentlichen als auch aus dem wissenschaftlichen Bereich. Er setzt sich zusammen aus Steuerexperten des Bundesfinanzministeriums, das den Vorsitz im Arbeitskreis inne hat, der Finanzministerien der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Deutschen Bundesbank, des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der sechs großen Wirtschaftsforschungsinstitute und des Statistischen Bundesamts.
Der Arbeitskreis befasst sich mit allen Gemeinschaftsteuern, allen Bundessteuern, allen Ländersteuern, allen Gemeindesteuern - kurz mit allen Steuern - sowie den Zöllen und schätzt jeweils die Steuereinnahmen für Deutschland insgesamt. Wegen der noch unterschiedlichen Entwicklung der Steuereinnahmen bzw. ihrer Bemessungsgrundlagen in den alten und in den neuen Ländern wird seit der Wiedervereinigung außerdem eine Trennung nach Ost und West vorgenommen. Anschließend übernimmt das Finanzministerium Baden-Württemberg zentral für alle Länder die Regionalisierung der Gemeinschaft-, Länder- und Gemeindesteuern anhand der Entwicklung der vergangenen vier Quartale. Sonderfaktoren berücksichtigt das Ministerium für Finanzen in Absprache mit den betroffenen Ländern.
Rahmenbedingungen der Schätzungen
Die Schätzung der einzelnen Steuerarten orientiert sich vor allem an den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie die voraussichtliche Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts und wesentlicher Komponenten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, an der Analyse der tatsächlichen Steuereinnahmen in den vergangenen Jahren bzw. in den bereits vorliegenden Monaten des laufenden Jahres, an bekannten Sonderentwicklungen sowie an möglichen Verhaltensänderungen der Steuerzahler aufgrund steuerrechtlicher Änderungen oder Ausweichreaktionen im Sinne von Steuervermeidungsstrategien.