Grundsteuer

Aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer 2025

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Das Finanzministerium veröffentlicht auf dieser Website ein Transparenzregister zu den Hebesätzen für die neue Grundsteuer 2025. Das Register zeigt, wie hoch der Hebesatz von einer bestimmten Kommune festgesetzt werden müsste, um aufkommensneutral zu sein (Stand 17. Oktober 2024).

„Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor. Aufkommensneutralität bedeutet allerdings nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern gibt.

Über die Höhe ihrer Hebesätze entscheiden die Kommunen eigenständig. Die Angaben im Transparenzregister sind unverbindlich. Sie können den kommunalen Verwaltungen und Gemeinderäten als Anhaltspunkt dienen, wie sie die Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau halten können. Auch andere Bundesländer informieren transparent über die aufkommensneutralen Hebesätze (siehe beispielsweise Hessen oder Nordrhein-Westfalen).

Für die mathematische Berechnung greift das Transparenzregister zurück auf die alten Grundsteuermessbeträge, die von den Kommunen ans Statistische Landesamt gemeldeten Hebesätze für das Jahr 2024 sowie die Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter für die neue Grundsteuer bislang ermittelt haben. Derzeit liegen noch nicht alle neuen Grundsteuermessbeträge vor. Deshalb zeigt die Übersicht auch keinen exakten Wert an, sondern eine Bandbreite an möglichen Hebesätzen.

Bitte beachten Sie außerdem:

  • Die prozentuale Bandbreite der Hebesätze gilt nur für die Grundsteuer B (Grundvermögen) und variiert von Gemeinde zu Gemeinde.
  • Die nachträgliche Korrektur von Bodenrichtwerten durch Gutachterausschüsse kann bei einzelnen Kommunen den aufkommensneutralen Hebesatz verändern. Gleiches kann gelten, sofern in einzelnen Kommunen noch nicht alle wesentlichen Grundsteuermessbeträge festgesetzt sind. Solche Veränderungen können auch außerhalb der bisher angezeigten Bandbreite liegen.

Die Höhe der jährlichen Grundsteuer berechnet sich ab 2025 wie folgt:

Die Grundsteuermessbeträge hat das Finanzamt ermittelt. Sie basieren auf den Grundstücksdaten, die die Eigentümerinnen und Eigentümer in ihrer Grundsteuererklärung angegeben haben. Die endgültigen Hebesätze werden von den Gemeinderäten der Kommunen beschlossen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadt oder Gemeinde. Die Kommunen schicken voraussichtlich Anfang nächsten Jahres dann die finalen Grundsteuerbescheide an die Eigentümer und teilen ihnen darin die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer mit.