Digitale Vermögenswerte

Besteuerung von Kryptowährungen

Auf virtuelle Währungen oder sogenannte "Kryptowährungen", wie z.B. Bitcoin oder Ether, muss gegebenenfalls Einkommensteuer gezahlt werden. Hier erhalten Sie einen Überblick.

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Gewinne aus Kryptowährungen können einkommensteuerpflichtig sein. Das betrifft zum Beispiel Bitcoin, Ether und andere Kryptowerte, die privat gekauft und später mit Gewinn verkauft werden.

Ob Steuern anfallen, hängt vor allem davon ab, wie lange die Kryptowährung gehalten wurde und wie hoch der Gewinn ist.

Kryptowährungen im Betriebsvermögen

Gehören Kryptowährungen zu einem Betrieb oder Unternehmen, gelten andere steuerliche Regeln. In diesem Fall sind Gewinne aus der Veräußerung grundsätzlich steuerlich zu erfassen.

Maßgeblich ist dabei in der Regel die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem steuerlichen Buchwert.

Hinweise des Bundesministeriums der Finanzen

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 6. März 2025 ein aktualisiertes Schreiben zur steuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (PDF) veröffentlicht.

Das Schreiben behandelt unter anderem:

  • Handel mit Kryptowährungen,
  • Blockerstellung,
  • Staking,
  • Lending,
  • Hard Forks,
  • Airdrops,
  • Utility Token,
  • Security Token.

Es wurde mit den Finanzministerien der Länder abgestimmt und wird von den Finanzämtern bundesweit angewendet. Es dient als Orientierung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

Mehr Transparenz bei Krypto-Transaktionen

Durch neue gesetzliche Meldepflichten werden Krypto-Transaktionen für Finanzbehörden künftig besser nachvollziehbar.

Betroffen sind unter anderem Börsen und Plattformen, über die Kryptowerte gehandelt oder verwahrt werden.

Ab 2027 erhalten die Finanzämter erstmals Informationen über Krypto-Transaktionen, die seit dem 1. Januar 2026 durchgeführt wurden. Dadurch lassen sich steuerlich relevante Vorgänge künftig leichter identifizieren und gezielt überprüfen.

Auch Daten ausländischer Börsen und Plattformen können über europäische und internationale Verfahren an Finanzbehörden übermittelt werden.

Dokumentation ist wichtig

Wer Kryptowährungen kauft, verkauft, tauscht oder zum Bezahlen verwendet, sollte die Vorgänge sorgfältig dokumentieren.

Wichtig sind insbesondere:

  • Kaufdatum,
  • Verkaufs- oder Tauschdatum,
  • Anschaffungskosten,
  • Veräußerungserlös oder Gegenwert,
  • Gebühren,
  • verwendete Börsen oder Plattformen,
  • Wallet-Adressen,
  • Transaktionsnachweise.

Diese Unterlagen können für die Steuererklärung und bei Rückfragen des Finanzamts erforderlich sein.

Zusammenfassung

Gewinne aus Kryptowährungen können steuerpflichtig sein, wenn Kryptowerte innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, getauscht oder zum Bezahlen verwendet werden. Für private Veräußerungsgeschäfte gelten Freigrenzen. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt diese Freigrenze 999 Euro.

Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr im Privatvermögen hält, muss Gewinne aus einer späteren Veräußerung in der Regel nicht versteuern. Bei Kryptowerten im Betriebsvermögen gelten abweichende steuerliche Regeln.

Häufige Fragen zu Kryptowährungen und Steuern

Hinweis: Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

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