Gewinne aus Kryptowährungen können einkommensteuerpflichtig sein. Das betrifft zum Beispiel Bitcoin, Ether und andere Kryptowerte, die privat gekauft und später mit Gewinn verkauft werden.
Ob Steuern anfallen, hängt vor allem davon ab, wie lange die Kryptowährung gehalten wurde und wie hoch der Gewinn ist.
Wer Kryptowährungen im Privatvermögen hält, muss Gewinne grundsätzlich dann versteuern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Zwischen Kauf und Verkauf liegt weniger als ein Jahr.
- Die Summe der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften überschreitet die geltende Freigrenze.
Für Veräußerungen bis einschließlich 31. Dezember 2023 gilt eine Freigrenze von 599 Euro im Jahr.
Für Veräußerungen ab dem 1. Januar 2024 gilt eine Freigrenze von 999 Euro im Jahr.
Bei dieser Grenze handelt es sich um eine Freigrenze. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Eine Veräußerung liegt nicht nur vor, wenn Kryptowährungen gegen Euro verkauft werden. Auch andere Vorgänge können steuerlich relevant sein.
Dazu gehören insbesondere:
- der Verkauf von Kryptowährungen über eine Börse oder Plattform,
- der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung,
- die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen,
- der Umtausch in Euro oder eine andere staatliche Währung.
Auch ein Tausch oder eine Zahlung mit Kryptowährungen kann daher steuerliche Folgen haben, wenn dabei ein Gewinn entsteht.
Beispiel
Eine Person kauft Kryptowährungen für 1.000 Euro. Nach sechs Monaten werden diese Kryptowährungen gegen eine andere Kryptowährung getauscht. Zum Zeitpunkt des Tauschs beträgt der Wert der anderen Kryptowährung 1.300 Euro.
In diesem Fall entsteht ein Gewinn von 300 Euro. Steuerlich gilt der Tausch als Veräußerung; als Veräußerungserlös wird der Wert der erhaltenen Kryptowährung angesetzt. Ob der Gewinn tatsächlich versteuert werden muss, hängt unter anderem davon ab, ob die geltende Freigrenze überschritten ist.
Wer Kryptowährungen im Privatvermögen länger als ein Jahr hält und erst danach veräußert, muss den Gewinn in der Regel nicht versteuern.
Maßgeblich ist die Haltedauer der jeweils veräußerten Kryptowährung. Deshalb ist eine genaue Dokumentation der einzelnen Käufe und Verkäufe wichtig.
Kryptowährungen im Betriebsvermögen
Gehören Kryptowährungen zu einem Betrieb oder Unternehmen, gelten andere steuerliche Regeln. In diesem Fall sind Gewinne aus der Veräußerung grundsätzlich steuerlich zu erfassen.
Maßgeblich ist dabei in der Regel die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem steuerlichen Buchwert.
Hinweise des Bundesministeriums der Finanzen
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 6. März 2025 ein aktualisiertes Schreiben zur steuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (PDF) veröffentlicht.
Das Schreiben behandelt unter anderem:
- Handel mit Kryptowährungen,
- Blockerstellung,
- Staking,
- Lending,
- Hard Forks,
- Airdrops,
- Utility Token,
- Security Token.
Es wurde mit den Finanzministerien der Länder abgestimmt und wird von den Finanzämtern bundesweit angewendet. Es dient als Orientierung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.
Mehr Transparenz bei Krypto-Transaktionen
Durch neue gesetzliche Meldepflichten werden Krypto-Transaktionen für Finanzbehörden künftig besser nachvollziehbar.
Betroffen sind unter anderem Börsen und Plattformen, über die Kryptowerte gehandelt oder verwahrt werden.
Ab 2027 erhalten die Finanzämter erstmals Informationen über Krypto-Transaktionen, die seit dem 1. Januar 2026 durchgeführt wurden. Dadurch lassen sich steuerlich relevante Vorgänge künftig leichter identifizieren und gezielt überprüfen.
Auch Daten ausländischer Börsen und Plattformen können über europäische und internationale Verfahren an Finanzbehörden übermittelt werden.
Dokumentation ist wichtig
Wer Kryptowährungen kauft, verkauft, tauscht oder zum Bezahlen verwendet, sollte die Vorgänge sorgfältig dokumentieren.
Wichtig sind insbesondere:
- Kaufdatum,
- Verkaufs- oder Tauschdatum,
- Anschaffungskosten,
- Veräußerungserlös oder Gegenwert,
- Gebühren,
- verwendete Börsen oder Plattformen,
- Wallet-Adressen,
- Transaktionsnachweise.
Diese Unterlagen können für die Steuererklärung und bei Rückfragen des Finanzamts erforderlich sein.
Zusammenfassung
Gewinne aus Kryptowährungen können steuerpflichtig sein, wenn Kryptowerte innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, getauscht oder zum Bezahlen verwendet werden. Für private Veräußerungsgeschäfte gelten Freigrenzen. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt diese Freigrenze 999 Euro.
Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr im Privatvermögen hält, muss Gewinne aus einer späteren Veräußerung in der Regel nicht versteuern. Bei Kryptowerten im Betriebsvermögen gelten abweichende steuerliche Regeln.
Häufige Fragen zu Kryptowährungen und Steuern
Ja, das kann der Fall sein. Gewinne aus privat gehaltenen Kryptowährungen können steuerpflichtig sein, wenn zwischen Kauf und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt und die Freigrenze überschritten wird.
Für Veräußerungen bis einschließlich 31. Dezember 2023 gilt eine Freigrenze von 599 Euro. Für Veräußerungen ab dem 1. Januar 2024 gilt eine Freigrenze von 999 Euro.
Eine Freigrenze bedeutet: Wird die Grenze nicht überschritten, bleibt der Gewinn steuerfrei. Wird sie überschritten, kann der gesamte Gewinn steuerpflichtig sein.
Bei privat gehaltenen Kryptowährungen sind Gewinne nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr in der Regel steuerfrei.
Ein Tausch, zum Beispiel Bitcoin gegen Ether, kann steuerlich als Veräußerung gelten. Wenn dabei ein Gewinn entsteht, kann dieser steuerpflichtig sein.
Ja. Wer mit Kryptowährungen Waren oder Dienstleistungen bezahlt, kann damit steuerlich eine Veräußerung auslösen.
Bei Kryptowährungen im Betriebsvermögen sind Veräußerungsgewinne grundsätzlich steuerlich zu berücksichtigen. Entscheidend ist regelmäßig die Differenz zwischen Veräußerungspreis und Buchwert.
Das BMF-Schreiben (PDF) enthält Hinweise zur steuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte. Es behandelt unter anderem Handel, Staking, Lending, Hard Forks, Airdrops, Utility Token und Security Token.
Ja. Ab 2027 sollen Finanzämter erstmals Daten zu Krypto-Transaktionen erhalten, die ab dem 1. Januar 2026 durchgeführt werden. Grundlage sind neue Meldepflichten sowie europäische und internationale Regelungen zum Informationsaustausch.
Aufbewahrt werden sollten insbesondere Nachweise zu Kauf, Verkauf, Tausch, Gebühren, Plattformen, Wallets und Transaktionsdaten.
Private steuerpflichtige Gewinne aus Kryptowährungen werden grundsätzlich als sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erklärt.
Hinweis: Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.






