Digitalisierung

Einführung der E-Rechnung ab 2025

Die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, wird in Deutschland seit 2025 schrittweise verpflichtend eingeführt. Sie ist ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Deutschland.

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Ein Laptop auf einem Schreibtisch neben gestapelten Aktenordnern und Papierdokumenten, symbolisierend den Übergang zur digitalen Rechnungsabwicklung

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen gilt jedoch noch nicht für alle Unternehmen sofort. Dafür gibt es Übergangsregelungen.

Ab dem 1. Januar 2028 müssen grundsätzlich alle betroffenen inländischen Unternehmen E-Rechnungen ausstellen. Bis dahin bleiben Papier- und PDF-Rechnungen in vielen Fällen weiterhin möglich.

Was gilt seit dem 1. Januar 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

Das bedeutet: Unternehmen müssen technisch in der Lage sein, eine E-Rechnung anzunehmen. Dafür kann in vielen Fällen ein normales E-Mail-Postfach ausreichen.

Wichtig ist: Die Pflicht zum Empfang gilt bereits. Die Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen wird dagegen stufenweise eingeführt.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten digitalen Format. Dadurch können die Rechnungsdaten elektronisch übermittelt, automatisch ausgelesen und verarbeitet werden.

Eine einfache PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Sie kann zwar elektronisch versendet werden, ihre Inhalte lassen sich aber in der Regel nicht automatisch weiterverarbeiten.

E-Rechnungen müssen bestimmte technische Vorgaben erfüllen. Diese sind unter anderem in der europäischen Norm EN 16931 festgelegt.

Wer ist betroffen?

Die E-Rechnungspflicht betrifft grundsätzlich Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.

Gemeint sind Fälle, in denen ein Unternehmen in Deutschland eine Leistung an ein anderes Unternehmen in Deutschland abrechnet.

Rechnungen an private Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht betroffen.

Für welche Fälle gilt die E-Rechnungspflicht nicht?

Die Pflicht zur E-Rechnung gilt nicht für alle Rechnungen.

Nicht betroffen sind insbesondere:

  • Rechnungen an private Endverbraucherinnen und Endverbraucher,
  • Kleinbetragsrechnungen,
  • Fahrausweise,
  • bestimmte steuerfreie Umsätze, zum Beispiel steuerfreie Grundstücksvermietungen,
  • steuerfreie Umsätze von Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern,
  • Umsätze zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen.

In diesen Fällen können Unternehmen auch weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen.

Übergangsregelungen: Papier- und PDF-Rechnungen bleiben vorerst möglich

Die E-Rechnung wird schrittweise eingeführt. Deshalb dürfen Unternehmen während der Übergangszeit in vielen Fällen weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen verwenden.

Die vollständige Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen gilt grundsätzlich ab dem 1. Januar 2028 für alle betroffenen inländischen Unternehmen.

Unternehmen sollten die Übergangszeit nutzen, um ihre Abläufe, Buchhaltungsprogramme und internen Zuständigkeiten auf die E-Rechnung auszurichten.

Warum wurde die E-Rechnung eingeführt?

Die E-Rechnung soll Geschäftsprozesse vereinfachen und digitaler machen. Rechnungen können schneller verarbeitet, besser geprüft und leichter archiviert werden.

Grundlage für die Einführung ist das Wachstumschancengesetz. Deutschland folgt damit auch dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten, die elektronische Rechnungen im Geschäftsverkehr stärker zum Standard machen.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten prüfen, ob sie E-Rechnungen zuverlässig empfangen und verarbeiten können.

Dazu gehört insbesondere:

  • ein geeigneter Empfangsweg, zum Beispiel ein E-Mail-Postfach,
  • eine Lösung zur Anzeige und Verarbeitung von E-Rechnungen,
  • klare interne Abläufe für den Rechnungseingang,
  • die Abstimmung mit der Buchhaltung oder dem Steuerbüro,
  • die Prüfung, ab wann das eigene Unternehmen E-Rechnungen ausstellen muss.

Wer eine Buchhaltungssoftware nutzt, sollte prüfen, ob diese E-Rechnungen empfangen, lesen und verarbeiten kann.

Weitere Informationen

Das Bundesministerium der Finanzen stellt FAQ zur verpflichtenden Einführung der E-Rechnung bereit. Sie beantworten wichtige Fragen zu den geltenden Regelungen und Übergangsfristen.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Hinweis: Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick. Bei besonderen Einzelfällen kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein.