Es gibt mehrere Möglichkeiten des Informationsaustauschs zwischen den Behörden verschiedener Staaten. Joint Audits sind hierbei das stärkste Mittel im Bereich der internationalen Zusammenarbeit von Finanzbehörden. Demgegenüber steht der automatische Informationsaustausch als schwächste Form der internationalen Zusammenarbeit.
Koordinierte Betriebsprüfung ist ein Oberbegriff für Simultanprüfungen und gemeinsame Betriebsprüfungen, welche auch als Joint Audits bezeichnet werden. Im internationalen Sprachgebrauch werden koordinierte Betriebsprüfungen, an denen mehrere Staaten teilnehmen, auch als multilateral control (MLC) bezeichnet.
Gemeinsame Betriebsprüfungen / Joint Audits
Bei Joint Audits wird ein Prüfungsteam aus deutschen und ausländischen Betriebsprüferinnen und -prüfern gebildet. Das Team prüft die Firma gemeinsam, die Treffen dieses bi- oder multinationalen Prüfungsteams finden in der Regel abwechselnd in allen beteiligten Ländern statt. An Joint Audits können nur zwei Staaten (bilaterales Joint Audit) oder mehrere Staaten (multilaterales Joint Audit) beteiligt sein.
Simultanprüfungen
Zwei oder mehrere Staaten prüfen eine multinational tätige Firma gleichzeitig und tauschen hierbei gewonnene Informationen auf Grundlage des EU-Amtshilfegesetzes oder der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen aus.
Anwesenheit Bediensteter
Auf Grundlage der jeweiligen internationalen Abkommen können ausländische Bedienstete in Deutschland und deutsche Bedienstete im Ausland in Amtsräumen und während Ermittlungshandlungen anwesend sein.
Informationsaustausch auf Ersuchen
Auf Grundlage der jeweiligen multilateralen Abkommen werden Informationen ausgetauscht, nachdem ein Staat den anderen im Wege der internationalen Amtshilfe darum gebeten hat.
Spontaninformation
Auf Grundlage der jeweiligen multilateralen Abkommen können sich Staaten spontan Informationen übermitteln, sofern diese für den anderen Staat steuerlich relevant sein können. Diese Art des Informationsaustauschs wird durchgeführt, wenn der übermittelnde Staat im Besitz derartiger Informationen ist. Ein Antrag auf Amtshilfe muss hierfür nicht gestellt werden.
Automatischer Informationsaustausch
Auf Grundlage der jeweiligen multilateralen Abkommen übermitteln sich Staaten gegenseitig steuerlich relevante Informationen zu bestimmten Themenbereichen. Dieser Informationsaustausch erfolgt automatisch, ohne dass hierfür ein Antrag auf Amtshilfe gestellt werden muss.