Collage Team FinanzenBW

Zuständig für Besoldung, Versorgung und Tarifrecht

Das Ministerium für Finanzen ist für das Tarifrecht im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg und für wesentliche Teile des Dienstrechts zuständig.

Das Ministerium betreut auch die Personalangelegenheiten der Bediensteten des mit 21.000 Stellen viertgrößten Ressorts des Landes, soweit dies nicht die nachgeordneten Verwaltungseinheiten übernommen haben.

Mitarbeiter der Besoldung
  • Beamte und Richter

Zuständig für das Besoldungsrecht

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg ist zuständig für das Besoldungsrecht der rund 178.000 Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes und der etwa 25.000 Beamtinnen und Beamten bei den Kommunen.

Zuständige Person für die Themen Ausbildung, Personal und Studium
  • Arbeitnehmer

Zentrale Arbeitgeberfunktion

Das Ministerium für Finanzen ist zuständig für das gesamte Dienstrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildenden und sonstigen privatrechtlich Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg.

// //