Steuergerechtigkeit

Für längere Strafverfolgung von Steuerhinterziehung

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Finanzminister Nils Schmid hat eine Ausweitung der Strafverfolgung von Steuerhinterziehung auf bis zu zehn Jahre gefordert. «Das ist eine Frage der Gerechtigkeit», sagte Schmid.

Bisher trete eine Verjährung der Tat nach fünf Jahren ein. Steuerrechtlich sähen die Vorschriften aber anders aus: So müssten Hinterzieher in der Regel zwar nur fünf Jahre lang mit einer Strafe rechnen, nachzahlen müssten sie aber in jedem Fall für die vergangenen zehn Jahre.

Ein entsprechender Gesetzesantrag des Bundesrates auf Initiative Baden-Württembergs sei von der Bundesregierung abgelehnt worden, sagte Schmid. Die Begründung dafür sei, dass es sich bei den seit Anfang 2010 eingegangenen Selbstanzeigen um schwere Fälle handle, bei denen ohnehin eine Strafverfolgung über zehn Jahre möglich sei.

«Diese Argumentation ist schlicht falsch», sagte Schmid. Eine schwere Steuerhinterziehung komme in der Regel ab einem Betrag von 50.000 Euro in Betracht. Im Schnitt gehe es je Selbstanzeige aber um hinterzogene Steuern von etwa 26 000 Euro. In diesen Fällen sei eine Ahndung nur fünf Jahre lang möglich und die Berichtigung beträfe ebenfalls nur die letzten fünf Jahre. Um wirklich «reinen Tisch» zu machen, wären Angaben zu den letzten zehn Jahren notwendig, sagte der Finanzminister.

Quelle:

dpa