Wohnen

Landesregierung bringt wohnungspolitisches Maßnahmenpaket auf den Weg

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In vielen Groß- und Universitätsstädten im Land ist die Lage am Wohnungsmarkt angespannt. Die Landesregierung macht sich deshalb mit einem wohnungspolitischen Maßnahmenpaket für bezahlbaren Wohnraum stark. Mit dem Paket stärkt sie die Kommunen, damit diese besser gegen Wohnungsmangel und die Verdrängung alteingesessener Mieter vorgehen können.

Das Maßnahmenpaket, das die Landesregierung heute auf den Weg gebracht hat, umfasst den Gesetzentwurf für ein Zweckentfremdungsverbot und den Entwurf für eine Umwandlungsverordnung. Beide Maßnahmen sollen noch im Jahr 2013 in Kraft treten

Wohnungsmarkt braucht soziale Leitplanken

„Wir sehen mit Sorge, dass es insbesondere in Ballungsgebieten immer schwieriger wird eine bezahlbare Wohnung zu finden. Der Wohnungsmangel und steigende Mieten sind Themen, die Kommunen und Land nur gemeinsam anpacken können. Mit den nun verabschiedeten Instrumenten gibt die Landesregierung Städten und Gemeinden die Möglichkeit, ihre Wohnungsmärkte sozialer gestalten zu können. Denn der Wohnungsmarkt braucht soziale Leitplanken“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid.

Verhindern, dass knapper Wohnraum noch knapper wird

Das sogenannte Zweckentfremdungsverbot gibt Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel die Möglichkeit eine Satzung zu erlassen. Danach können Wohnungen nur mit Genehmigung der Gemeinde zweckentfremdet – also etwa abgerissen oder in Gewerberäume oder Ferienwohnungen umgewandelt werden. „Damit können vor allem die Groß- und Universitätsstädte mit einem engen Wohnungsmarkt verhindern, dass knapper Wohnraum noch knapper wird“, sagte Schmid. Ob es einen Wohnungsmangel und somit die Voraussetzung für die Genehmigungspflicht gibt, sollen die Gemeinden selbst entscheiden können. Denn sie kennen die Wohnungssituation vor Ort am besten. Zweckentfremdungsverbote gibt es bereits in Bayern, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Alteingesessene Mieter schützen

Das zweite Instrument des Maßnahmenpakets ist die sogenannte Umwandlungsverordnung. „Die Verordnung schafft den rechtlichen Rahmen, damit Gemeinden der Verdrängung von Mietern bei Umwandlungsspekulationen vorbeugen können“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. So kann der Verkauf von Wohnungen an große Investoren dazu führen, dass alteingesessene Mieter sich ihre Wohnungen nicht mehr leisten können. „Umwandlungsspekulationen sollen den gewachsenen Charakter von Stadtvierteln nicht zerstören“, unterstrich Minister Schmid.

Damit die Umwandlungsverordnung angewendet werden kann, muss eine Gemeinde zuvor eine sogenannte Erhaltungssatzung für ein betroffenes Gebiet erlassen haben. Erhaltungssatzungen gibt es bereits in mehreren baden-württembergischen Städten, wie etwa in Stuttgart für das Nordbahnhofviertel oder in Freiburg für die südöstliche Altstadt.

Pressemitteilung zum wohnungspolitischen Maßnahmenpaket