Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Bis 2040 soll das gesamte Land klimaneutral werden. Festgeschrieben sind diese Ziele im neuen Klimaschutzgesetz des Landes (zum Gesetzesentwurf). Das Gesetz wirkt sich auf viele weitere Gesetze und Vorschriften aus. Darunter auch die Landeshaushaltordnung (LHO). Dort sind unter anderem die Grundsätze für alle Entscheidungen rund um den Landeshaushalt festgeschrieben: also die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit.
Zu einer verantwortungsvollen und generationengerechten Haushaltspolitik gehört für uns auch, nachhaltig zu handeln. Dieser Aspekt wurde im neuen Klimaschutzgesetzes (Artikel 7, siehe Bild links) nun auch fest in der LHO verankert und damit zum verpflichtenden Kriterium. Der neue Dreiklang aus Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und der nun neu hinzugekommene Aspekt Nachhaltigkeit sind ab sofort in der Landeshaushaltordnung eng miteinander verzahnt. Und damit Basis aller künftigen Haushalte des Landes. Das ist ein wichtiger Baustein, um aktuelle Herausforderungen nicht zulasten künftiger Generationen zu bewältigen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Weitere Informationen
Hintergründe und Inhalte des Klimaschutzgesetzes von Baden-Württemberg
Hinweis: Die LHO steht bislang nur in der bisherigen Fassung online zur Verfügung – also ohne die Ergänzung der Nachhaltigkeitsaspekte. Sobald die neue Fassung vorliegt, aktualisieren wir die Verlinkung an dieser Stelle.