Öffentlicher Dienst

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf einen neuen Abschluss geeinigt.

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Kindergartenkind wird in von der Mutter begleitet.

Mit der Einigung stehen die künftigen Entgelterhöhungen und Verbesserungen für Beschäftigte, Auszubildende sowie für Schicht- und Wechselschichtarbeit fest. Der Tarifvertrag läuft von November 2025 bis Januar 2028.

Für das Land bedeutet der Abschluss in den Jahren 2026 bis 2028 Mehrkosten von rund 3,6 Milliarden Euro. Das Ergebnis soll zeitgleich und systemgerecht auf Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter übertragen werden. Hierzu bereitet das Finanzministerium ein Gesetzgebungsverfahren vor.

Wertschätzung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Das Tarifergebnis ist ein fairer Kompromiss. Er drückt die Wertschätzung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst aus. Sie leisten wertvolle Arbeit für die Allgemeinheit und damit für uns alle.
Zugleich trägt dieser Abschluss dazu bei, dass der öffentliche Dienst attraktiv bleibt. Das gilt insbesondere auch für die Verbesserungen im Bereich Ausbildung. Und die Erhöhung der Schichtzulage kommt zum Beispiel unseren Polizisten zu Gute, die täglich für unsere Sicherheit im Einsatz sind.

Aus all diesen Gründen wollen wir das Tarifergebnis auch zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter übertragen. Das halte ich für geboten denn auch sie tragen mit ihrer Arbeit unser Gemeinwesen.
Allerdings sind wir auch nicht jeder Forderung nachgekommen, etwa nach einem zusätzlichen freien Tag. Das hätte angesichts der wirtschaftlichen Lage nicht in die Zeit gepasst. Der Abschluss und der Übertrag stellen eine erhebliche finanzielle Belastung für den Landeshaushalt dar. Bei den Kosten bewegen wir uns im Bereich von etwa 3,6 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2028. Für das aktuelle Jahr haben wir dafür im laufenden Doppelhaushalt Vorsorge getroffen. Für künftige Haushalte müssen die Mehrkosten erst noch finanziert werden. Das wird den finanziellen Spielraum des Landes künftig einschränken.“

Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst

Laufzeit: 27 Monate (November 2025 bis Januar 2028)

1. Erhöhung der Entgelte:

  • ab 1. April 2026 um 2,8 %, mindestens jedoch um 100 € monatlich
  • ab 1. März 2027 um weitere 2,0%
  • ab 1. Januar 2028 um weitere 1,0 %

2. Erhöhung der Entgelte für die Auszubildenden, Praktikanten und dual Studierende:

  • ab 1. April 2026 um 60 Euro monatlich
  • ab 1. März 2027 um weitere 60 Euro monatlich
  • ab 1. Januar 2028 um 30 Euro monatlich

3. Erhöhung der Zulagen für ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit ab 1. Juli 2026

  • Die Wechselschichtzulage wird auf 200 Euro monatlich und die Schichtzulage auf 100 Euro angehoben.
  • Für die nichtärztlichen Beschäftigen an Krankenhäusern wird die Wechselschichtzulage auf 250 Euro und die Schichtzulage auf 100 Euro monatlich erhöht.

4. Paket Nachwuchskräfte

  • Für Auszubildende wird ab Januar 2027 eine höhere Abschussprämie für Auszubildende mit einer Gesamtnote mit „Sehr gut“ oder „Gut“ eingeführt (500 Euro).
  • Sofern Auszubildende nach der bestandenen Prüfung unbefristet übernommen werden, ist die Stufenlaufzeit in der Stufe 1 um sechs Monate zu verkürzen, wenn die Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote "Befriedigend" abgeschlossen wurde (gilt ab dem 1. März 2026).

Finanzielle Auswirkung auf das Land

Gesamtkosten für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028: 3,6 Milliarden Euro

Für das Jahr 2026 hat das Land Vorsorge für den Tarifabschluss und den Übertrag getroffen. Danach müssen die Mehrkosten jeweils im Haushalt neu finanziert werden.

Im Land sind rund 84.000 tariflich Beschäftigte unmittelbar und rund 194.000 Landesbeamtinnen und Landesbeamten sowie rd. 154.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger mittelbar betroffen.

Weiteres Vorgehen bei der Übertragung auf Beamtinnen/Beamte sowie Richterinnen/Richter

Der Tarifabschluss soll zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Hierzu ist ein Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Das Finanzministerium wird nun einen Gesetzentwurf erarbeiten.