Die Nachrichten richten sich insbesondere an Unternehmen. Darin wird unter anderem eine angebliche „Prüfungsanordnung gemäß §193 Abgabenordnung“ angekündigt, mit der eine Betriebsprüfung vorgetäuscht wird. Häufig enthalten die E-Mails einen Anhang oder Link.
Absender ist kein Nachweis für Echtheit
Die E-Mails sind gefälscht und stammen nicht von der Finanzverwaltung. Auch wenn als Absender eine offizielle E-Mail-Adresse der Finanzverwaltung angezeigt wird, ist dies kein Nachweis für die Echtheit der Nachricht. Absenderangaben können technisch manipuliert werden.
Echte Prüfungsanordnungen erkennen
Echte Prüfungsanordnungen werden vom zuständigen Finanzamt erstellt und in der Regel in Papierform versandt. Sie enthalten konkrete Angaben, beispielsweise zum Umfang und Zeitraum der Prüfung sowie zur prüfenden Person. Mit entsprechender Einwilligung ist auch eine elektronische Bekanntgabe der Prüfungsanordnung über ELSTER möglich.
Anhänge oder Links in verdächtigen E-Mails sollten keinesfalls geöffnet werden. Sie können dazu dienen, Passwörter sowie persönliche oder betriebliche Daten abzugreifen. Empfängerinnen und Empfänger sollten nicht auf die Nachricht antworten, keine Daten eingeben und die E-Mail löschen. Wer Zweifel an der Echtheit hat, sollte sich ausschließlich über die bekannten offiziellen Kontaktdaten an das zuständige Finanzamt wenden.















