Finanzämter

65 Finanzämter im ganzen Land

Das Finanzministerium ist die oberste Dienstbehörde der Steuerverwaltung des Landes. Dazu gehören die Steuerabteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und 65 Finanzämter. Die Dienstaufsicht über die Finanzämter obliegt der Oberfinanzdirektion.

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Eine Frau sitzt an ihrem Büroarbeitsplatz. Bild: ©steftach - stock.adobe.com

Mehr als 16.000 Beschäftigte, über 4,3 Millionen Einkommensteuer- und Arbeitnehmerfälle und 84,6 Milliarden Euro Steuereinnahmen: Ohne die Steuerverwaltung würden keine Polizistinnen für Sicherheit sorgen, Lehrer an den Schulen unterrichten oder Landesgebäude saniert werden.

Die Finanzämter ermitteln aus Steuererklärungen oder anderen Informationen die Besteuerungsgrundlagen, setzen die jeweiligen Steuern fest und erheben sie. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts geben auch allgemeine Auskünfte zu Steuerangelegenheiten. Die gestaltende, individuelle Beratung ist jedoch den Angehörigen der steuerberatenden Berufe und den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Finanzämter im Internet

Die Internetseite der Finanzämter in Baden-Württemberg informiert über die Standorte der Finanzämter, die jeweilige Homepage des gewünschten Finanzamts informiert über Öffnungszeiten, Bankverbindung, Postadresse und Zuständigkeiten.

Das Bundeszentralamt für Steuern bietet darüber hinaus die Möglichkeit, Informationen über sämtliche Finanzämter in Deutschland abzurufen.

Aufgabengebiete der Finanzämter

Die Finanzämter im Land sind zuständig für Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer. Für die Kraftfahrzeugsteuer sind seit dem 7. April 2014 die Hauptzollämter des Bundes zuständig.
Einige Finanzämter sind darüber hinaus zentral für bestimmte Besteuerungsaufgaben verantwortlich wie z.B. Erbschaft-/Schenkungssteuer, Betriebsprüfung und Finanzkasse.

Die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Kraftfahrzeugsteuer fließt nur dem Bund zu. Die anderen Steuern stehen dem Land zu.

Für die Kommunen ermittelt das Finanzamt die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer, während die Kommunen selbst die Steuern festsetzen und erheben. Für die kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaften setzen die Finanzämter ebenfalls die Kirchensteuer fest und erheben sie.