Steuerberatende Berufe

Rechtsaufsicht über die Steuerberaterkammern

Ein aufgeschlagenes Gesetztesbuch / Foto: stock.adobe.com/Ingo Bartussek

Die Steuerabteilung des Ministeriums für Finanzen führt die Rechtsaufsicht über die drei Steuerberaterkammern des Landes (§ 88 StBerG).

Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und in der Bundessteuerberaterkammer zusammengeschlossen. Sie sind die Berufskammern für alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Die Steuerberaterkammern haben entsprechend § 76 StBerG die Aufgabe, die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen. Den Kammern obliegt dabei insbesondere die Beratung der Mitglieder in Fragen der Berufspflichten, die Vermittlung bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern der Kammer und ihren Auftraggebern und die Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder.

Zu den Aufgaben der Kammern gehört es auch, die Bestellung als Steuerberater und die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft auszusprechen, das Berufsregister, in dem alle Kammermitglieder verzeichnet sind, zu führen sowie Gutachten zu erstatten, die ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde anfordert.

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