Die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung, die Zulassung zur Prüfung sowie die Befreiung von der Prüfung wurden durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz ab der Steuerberaterprüfung 2009 auf die Steuerberaterkammern übertragen.
Diese Aufgaben werden in Baden Württemberg durch eine von den Steuerberaterkammern Nordbaden, Stuttgart und Südbaden errichtete Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg erfüllt, § 37b Abs. 1 - 3 StBerG. Das Ministerium für Finanzen führt insoweit die Rechtsaufsicht über die Steuerberaterprüfungsstelle.
Die Anträge auf Zulassung zur bzw. Befreiung von der Steuerberaterprüfung sowie damit zusammenhängende Anträge auf verbindliche Auskünfte sind ausschließlich an die Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg zu richten. Die entsprechenden Antragsvordrucke sind auf der Homepage der Steuerberaterprüfungsstelle abrufbar.
Die Abnahme und Bewertung der Prüfung ist Aufgabe des Prüfungsausschusses für Steuerberater beim Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, § 37b Abs. 4 StBerG. Die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses erfolgt ebenfalls durch das Ministerium, § 37b Abs. 5 StBerG. Insoweit handelt es sich um eine eigene Aufgabe des Ministeriums.
Für weitere Auskünfte zur Steuerberaterprüfung wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterprüfungsstelle.
Das Versorgungswerk steht unter der Aufsicht des Ministeriums für Finanzen. Die Steuerabteilung ist für die allgemeine Rechtsaufsicht zuständig. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des Versorgungswerks.
Website des Versorgungswerks der Steuerberater in Baden-Württemberg